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In Seite Drogentod:

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Als Drogentoter wird in Deutschland laut einer polizeiinternen Dienstvorschrift (PDV 386) aus dem Jahre 1979 statistisch erfasst, wer eines von vier Kriterien erfüllt (Stand: 2002):

  1. Todesfälle infolge beabsichtigter oder unbeabsichtigter Überdosierung (Organversagen aufgrund einer akuten Vergiftung),
  2. Todesfälle infolge langzeitlichen Missbrauchs (Langzeitschäden, drogentoxische Schädigungen durch konsumierte Substanzen, verminderte körperliche Abwehrkräfte, Schädigungen durch Streckungsmittel, Erkrankungen und Infektionen durch i. v. Applikation, Hepatitis C, HIV),
  3. Selbsttötung aus Verzweiflung über die Lebensumstände oder unter Einwirkungen von Entzugserscheinungen (außer durch Überdosierungen) und
  4. tödliche Unfälle von unter Drogeneinfluss stehenden Personen (v. a. im Straßenverkehr).“

Über 80 % der Drogentoten in Deutschland sind männlich.[2]

Bei der Aufnahme der Daten ergeben sich einige Probleme, da die Verarbeitung der Drogentotenmeldungen gemäß dieser Dienstvorschrift in den Bereich der Polizei fällt. Die statistischen Landesämter, die sämtliche Todesfälle erfassen, greifen jedoch zunächst auf Daten aus dem Gesundheitswesen zurück.