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In Seite Völker Chinas:

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Beide chinesische Regierungen, die der Volksrepublik und die der Republik China, verfolgen gegenüber den ethnischen Minderheiten eine Politik der „Anerkennung“, wenn auch nach unterschiedlichen Kriterien und natürlich auf Grundlage der unterschiedlichen ethnischen Gegebenheiten der jeweils von ihnen verwalteten Gebiete. Während der Zustand der fehlenden Anerkennung in der Republik China keine besondere Bedeutung hat und die betreffenden Gruppen – solange die Anerkennung fehlt – einfach Teil der Mehrheitsbevölkerung sind, handelt es sich in der Volksrepublik China um einen Status, der bei den regelmäßigen Volkszählungen getrennt erfasst wird und damit offiziellen Charakter hat. Er bedeutet, dass der Staat offiziell anerkennt, dass die betreffende ethnische Gruppe keiner bereits existierenden Nationalität angehört. Dieser Status ist für die meisten Betroffenen leichter zu akzeptieren, als die Zuordnung zu einer existierenden Nationalität, mit der sie sich wenig oder überhaupt nicht identifizieren. So bemühen sich zum Beispiel die Gejia und die Chuanqing intensiv, sich diesen Status zu erhalten bzw. ihn wieder zu erlangen. Allerdings gibt es auch hier Unterschiede: So kann man davon ausgehen, dass zum Beispiel bei Caijia, Hu und Songjia in den nächsten Jahren die Zuordnung zu einer existierenden Nationalität erfolgen wird. Hingegen hat der Status zum Beispiel für die Deng, Khmu, Mảng und Sherpa ganz offensichtlich dauerhaften Charakter, der es ermöglicht, sie auf Provinzebene (hier: Tibet und Yunnan) mit den anerkannten Minderheiten-Nationalitäten gleichzustellen.