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In Seite Macht:

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Macht definiert den Umfang der physischen und psychischen Handlungsmöglichkeiten einer Person oder Personengruppe. Damit ist Macht nichts Gegenständliches, unmittelbar Sichtbares, sondern eine weithin unsichtbare Eigenschaft sozialer Beziehungen.[1] Die Nutzung dieser Handlungsmacht, die sich auf andere Individuen auswirken kann, aber nicht muss, ist bezogen auf ihre Auswirkungen in positivem wie auch negativem Sinne möglich. Im Alltagsverständnis überwiegt eine negative Konnotation, was sich in Begriffen wie Machtmensch, Machtbesessenheit, Machthunger und Machtergreifung zeigt.[1] Ist der Einsatz von Zwang oder Gewalt möglich, muss dies nicht stets auch negative Auswirkungen haben, so dass eine differenzierte Betrachtung von Handlungsmacht und deren Voraussetzungen und Auswirkungen notwendig ist. Die (Regelung der) Anwendung physischer Gewalt z. B. ist in der demokratischen Gesellschaft an den Staat delegiert, der in diesem Rahmen u. a. gesellschaftlich notwendige Polizeifunktionen wahrnimmt. Die Anerkennung eines staatlichen Monopols auf legitime Gewaltausübung durch die Bürger im demokratischen System ist wohl die umfangreichste denkbare Übertragung von gesellschaftlicher Macht an eine Instanz überhaupt. Anarchisten dagegen lehnen jede Art der Machtausübung in der Form von staatlicher Herrschaft ab. Dies bedeutet jedoch keine Machtlosigkeit im Sinne von Macht zu, die zur Handlungsunfähigkeit führen kann (Siehe auch: Ohnmacht (Psychologie)). In demokratischen Systemen wird die Macht durch Verfassung und Gesetz eingeschränkt.