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In Seite Silvia Staub-Bernasconi:

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Nach dem Studium zur Sozialarbeiterin an der Schule für Soziale Arbeit in Zürich studierte sie als UNO-Stipendiatin Social Work in den USA (Minnesota, Minneapolis, New York). Danach studierte sie Soziologie, Sozialethik und Pädagogik in Zürich, wo sie auch zur Dr. phil. promovierte. Sie arbeitete als Sozialarbeiterin im Streetwork, im Sozialdienst und in Projekten des Jugend- und Ausländerbereichs. Ab 1967 lehrte sie an der Schule für Soziale Arbeit in Zürich (heute Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften – Departement Soziale Arbeit).[1] Viele Impulse für ihre wissenschaftliche Arbeit erhielt sie unter anderem von Werner Obrecht. Sie hielt zahlreiche Vorträge im In- und Ausland und publizierte viel. Sie wurde Dozentin an mehreren Universitäten (z. B. Trier, Berlin) und war von 1998 bis zu seiner Auflösung 2003 Gastprofessorin am Institut für Sozialpädagogik der Technischen Universität Berlin[2]. Über die Zeit hinweg hielt sie eine enge Verbindung zur Praxis der Sozialen Arbeit, engagierte sich z. B. im schweizerischen Frauenrat für Aussenpolitik und anderen Frauenprojekten. In ihrer Dissertation (1983) legte sie das Fundament einer eigenen Theorie, die sie im Laufe der Zeit stets weiterentwickelte.

Staub-Bernasconi könne – so Christine Labonté-Roset als Professorin der Alice Salomon Hochschule Berlin in einem Vortrag aus dem Jahr 2016 – als Schöpferin des Wortes von der Sozialen Arbeit als Menschenrechts-Profession bezeichnet werden, auch wenn „es schon vorher viele Menschenrechts-Aktivisten/innen (sic!) gab, die auch entscheidend zur Entwicklung der Sozialen Arbeit in diese Richtung beitrugen“.[3] Silvia Staub-Bernasconi hat mit der Verpflichtung der Fachkräfte gegenüber ihrer eigenen Profession ein zusätzliches Mandat formuliert, als Erweiterung von einem „Doppelmandat“ zu einem „Tripelmandat“. Dieses zusätzliche Mandat beinhaltet eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Thematik und eine damit einhergehende ethische Bewertung der Situation[4] und macht, so Bernasconi, die Soziale Arbeit zu einer Profession der Menschenrechte.[5]

Seit dem Jahr 2000 konzipierte Staub-Bernasconi zu wesentlichen Teilen „das gleichnamige Master-Programm“ und entwickelte gemeinsam mit anderen das Curriculum. Der Studiengang startete 2002 „in Zusammenarbeit der Alice Salomon Hochschule Berlin, der Evangelischen Hochschule Berlin, der Katholischen Hochschule Berlin und dem Institut für Rehabilitationswissenschaften der Humboldt-Universität“. Später wurde der Studiengang vom UNESCO-Lehrstuhl für Menschenrechtsbildung der Universität Magdeburg übernommen, ebenso wie vom Institut für Soziologie der Universität Basel und vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Der Studiengang wurde 2005 „erstmals akkreditiert“ und 2009 und 2014 „re-akkreditiert“.[3]