Citation Hunt

Das unten stehende Wikipedia-Snippet wird von keiner verlässlichen Quelle unterstützt. Kannst du eine finden?

Klicke auf Verstanden!, um zu Wikipedia zu gehen und das Snippet zu reparieren, oder Nächstes!, um ein anderes zu sehen. Viel Glück!

In Seite Islamischer Feminismus:

"

Eines der größeren Gebiete der Gelehrsamkeit und der Kampagnen ist für muslimische Feministinnen in verschiedenen Teilen der Welt das persönliche islamische Recht (auch genannt muslimisches Familienrecht, engl. Muslim Personal Law, MPL), dieses besteht aus den drei hauptsächlichen Gebieten Ehe, Scheidung, und Erbrecht.

Unter den Ländern mit muslimischer Mehrheit, die Teile des MPL eingeführt haben, sind Saudi-Arabien, Afghanistan, Pakistan, Libyen, Sudan, Senegal, Tunesien, Ägypten, Indonesien und Bangladesch. Länder mit muslimischer Minderheit, in denen eine Regierung MPL eingeführt hat oder in denen sich Aspekte von MPL im Gesetzgebungsverfahren befinden, sind Indien und Südafrika.

Im Allgemeinen haben islamische Feministinnen in vielen dieser Länder gegen die islamische Gesetzgebung protestiert und gesagt, dass diese Gesetze diskriminierend für Frauen seien. Einige islamische Feministinnen sind der Ansicht, dass ein reformiertes Familienrecht, welches auf Koran und Sunna beruhe, worin substanzielle Dinge auch von muslimischen Frauen kommen und die Frauen nicht diskriminieren, möglich sei. Diese islamische Feministinnen arbeiten an frauenfreundlichen Formen des MPL. (Siehe zum Beispiel „Canadian Council of Muslim Women“[1] für Argumentation auf Grundlage des Korans und nicht auf mittelalterlichem Konsens von Männern.) Andere islamische Feministinnen, insbesondere im Kontext von muslimischen Minderheiten innerhalb demokratischer Staaten, sagen, dass das islamische Familienrecht nicht reformiert, sondern abgewiesen werden soll und dass muslimische Frauen stattdessen Abhilfe suchen sollten durch die bürgerlichen Gesetze dieser Staaten.

Für die meisten islamischen Feministinnen sind die prekären Angelegenheiten die Art, in der das islamische Familienrecht bislang formuliert wurde: Polygynie, Scheidung, Sorgerecht für Kinder, Unterhalt und Eigentum in der Ehe. Zusätzlich gibt es auch größere Überlegungen hinsichtlich der Vorstellungen, die einer solchen Gesetzgebung unterliegen, wie zum Beispiel die Idee, dass immer der Mann Haushaltsvorstand sei.