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In Seite Etikettierungsansatz:

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Auf der Basis seiner Position, dass nichts bereits von sich aus abweichend ist, sondern erst in einem sozialen Prozess der Benennung eine abweichende Belegung erfährt, hat ihm den Vorwurf der absoluten Beliebigkeit eingebracht.[1]

Das verwechselt jedoch Relativismus mit der Position, dass alles Wissen perspektivisch ist. Der Vorwurf des Relativismus beinhaltet angeblich den Vorwurf, jede Position sei so gut wie jede andere; eine solche Feststellung machen zu können, benötigt jedoch eine Perspektive, aus der die unterschiedlichen Positionen, die „gleich gut“ sein sollen, von außen abstrakt betrachtet und verglichen werden könnten und wäre damit nicht länger relativistisch. Diese Denkschwierigkeit hat ihren Ursprung in einem Unverständnis des Wortes 'relativ' und des Begriffes 'Relativismus'. Die Eigenschaft einer Behauptung, die mit dem Wort 'relativ' gekennzeichnet wird, bedeutet, dass die relative Behauptung von Bedingungen abhängt, die zu untersuchen sind, ob sie gelten, damit eine Behauptung wahr sein kann. Und der Relativismus ist eine erkenntnistheoretische Position, mit der geleugnet wird, dass bisher irgendeine Behauptung angegeben werden kann, die nicht relativ ist. Das Gegenteil davon wird mit dem Begriff der Beliebigkeit gekennzeichnet; denn für das Beliebige gilt, dass es keiner Bedingung unterworfen ist, wogegen das Relative stets bedingt ist. Der Labeling-Ansatz verschiebt die Benennung gerade nicht in die Beliebigkeit, sondern in den Raum der immer notwendigen, perspektivischen Einordnung und Beurteilung und damit auch in die Abhängigkeit von Bedingungen. Damit ist der Relativismus kein Vorwurf gegen den Etikettierungsansatz, sondern eine korrekte Eigenschaft dieser kriminologischen Theorie.