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In Seite Zürcher Kantonalbank:

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Ende 2006, Anfang 2007 kam eine ungenügende interne Kontrolle der Zürcher Kantonalbank an die Öffentlichkeit. Als führende Bank im Derivatehandel war sie als Optionsemittentin indirekt an verschiedenen feindlichen Firmenübernahmen oder Übernahmeversuchen beteiligt – so bei Unaxis, Saurer, Converium, Ascom, Implenia oder Sulzer. Besonders das Zürcher Traditionsunternehmen Sulzer missbilligte das Vorgehen der Zürcher Kantonalbank, Aktienpakete für Dritte durch Ausnützen von Schlupflöchern in der Meldepflichtregelung zu schnüren. Die Konsequenz daraus war eine Untersuchung der Eidgenössischen Bankenkommission, deren Ergebnis bis zum aktuellen Zeitpunkt noch aussteht.[1]

Aufgrund der Untersuchungen der Aufsichtsbehörden sah sich das oberste Organ der Staatsbank, der Bankrat, zu verschiedenen Massnahmen gezwungen. Hierbei trennte sich die Bank im April 2007 zunächst von ihrem Leiter Investment und Private Banking sowie von ihrem Handelschef. Am 7. Mai 2007 wurde zudem in einem Pressecommuniqué der Zürcher Kantonalbank der Rücktritt von CEO Hans F. Vögeli auf den 31. Mai 2007 bekanntgegeben. Das involvierte Derivatteam hatte die Bank bereits zuvor verlassen.

In der Folge beschloss die Zürcher Kantonalbank verschiedene neue Richtlinien, unter anderem für das Optionsgeschäft. Sie erklärte ihre Absicht, zukünftig bei feindlichen Übernahmen kotierter Firmen nicht mehr mitzuwirken und für die Umgehung von Meldepflichten keine Hand mehr zu bieten. Ferner wurden die Eigengeschäftsbestimmungen für die Mitarbeiter verschärft, eine Compliance-Einheit eingerichtet und eine eigens für das Risikocontrolling zuständige Geschäftseinheit geschaffen.

In einem im Oktober 2008 im Zürcher Kantonsrat behandelten Schreiben der Eidgenössischen Bankenkommission entlastet diese die noch amtierenden Bankratsmitglieder, Bankpräsidiumsmitglieder und Geschäftsleitungsmitglieder. Die EBK beabsichtigte gegen diese keine aufsichtsrechtliche Massnahmen zu ergreifen. Alle Personen, die mit solchen Massnahmen oder «mit allfälliger Entfernung» hätten rechnen müssen, hätten die Bank inzwischen verlassen.[2]