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In Seite Fraiß (Recht):

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Fraiß (auch Fraisch)[1] ist ein vor allem im Oberdeutschen bekanntes Wort.[2] Fraiß wurde in der Rechtssprache im Sinne von

  • Schrecken, Furcht, Schmerzen, Gefahr und einschlägig vor allem im Sinne von
  • Blutgerichtsbarkeit

verwendet. Bereits in der Frühen Neuzeit galten der Begriff Fraiß und die Ableitungen daraus als veraltet.