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In Seite Krieg:

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Im Ersten Weltkrieg führte der Einsatz von Maschinengewehren, Panzern, Flugzeugen, U-Booten, Schlachtschiffen, Giftgas sowie die totale Kriegswirtschaft zu einem neuen Gesicht des Krieges. Feld- und Seeschlachten forderten Millionen Todesopfer und Abermillionen von Schwerverletzten.

Die bisherige europäische Bündnis-, Gleichgewichts- und Vertragspolitik mit ihrer Doppelstrategie von Hochrüstung und Diplomatie war nicht zuletzt am Konkurrenzkampf um Kolonien (Hochimperialismus, Wettlauf um Afrika) gescheitert. Darum wurde - vor allem auf Initiative des US-Präsidenten Woodrow Wilson - nach 1918 versucht, eine internationale Konfliktregelung zu institutionalisieren. Die Gründung des Völkerbunds stellte den Frieden als gemeinsames Ziel der Staaten heraus und gab dem Völkerrecht eine organisatorische Basis.

Der Briand-Kellogg-Pakt zur Ächtung des Angriffskrieges war ein weiterer Schritt, um nicht nur den Kriegsverlauf, sondern die Staatssouveränität bei der Entscheidung zum Krieg zu begrenzen und den Verteidigungskrieg international akzeptierten Kriterien zu unterwerfen.

Angesichts der neuen Kriegsqualität, die die Massenvernichtungsmittel bedeuteten, wurde ferner versucht, bestimmte als unnötig grausam verstandene Waffen zu ächten und zu verbieten. Dies gelang bis 1939 jedoch noch nicht, obwohl die prinzipielle juristische Handhabe dafür mit der Haager Landkriegsordnung gegeben war.

Der Aufstieg des Nationalsozialismus beendete diese Bemühungen. Systematisch ignorierte Adolf Hitler von 1933 bis 1939 die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands und bereitete seinen Eroberungs- und Vernichtungskrieg vor. Die Appeasement-Politik Großbritanniens scheiterte trotz der 1938 durch Großbritannien, Frankreich, Italien und Deutschland der Tschechoslowakei aufgezwungenen Abtretung des Sudetenlandes (Sudetenkrise) und der deutschen Besetzung von Böhmen und Mähren im März 1939. Der Weg in den Zweiten Weltkrieg war damit frei.

Dieser begann wie der erste als konventioneller Krieg, wurde aber rasch und unaufhaltsam zum totalen Krieg. Staatlich gelenkte Kriegswirtschaft, Kriegsrecht, allgemeine Wehrpflicht und Propagandaschlachten an der Heimatfront bezogen die Völker ganz und gar in die Kampfhandlungen ein. Die Mobilisierung aller nationalen Reserven für Kriegszwecke hob die Unterscheidung zwischen beteiligten Zivilisten und Kombattanten auf. Die Kriegsführung ignorierte, insbesondere in Osteuropa, in hohem Maße das Kriegs-Völkerrecht.

So kam es im Kriegsverlauf

  • zum immer weiter eskalierenden Bombenkrieg auch auf Ziele in dicht besiedelten Gebieten, beginnend mit dem Bombenangriff auf die polnische Stadt Wieluń durch die deutsche Luftwaffe am 1. September 1939. Später wurde vor allem von britischer und amerikanischer Seite auch gezielt die deutsche Zivilbevölkerung angegriffen, um die Kampfmoral zu brechen (sog. „morale bombing“),
  • zur Verbindung von territorialer Eroberung und Massentötungen von Zivilisten an der Ostfront. Dabei wurden nach dem deutschen Überfall auf Polen und dem Unternehmen Barbarossa gegen die Sowjetunion zunächst gezielt die polnischen Eliten (Intellektuelle, Klerus, Adel und höhere Staatsbedienstete) durch deutsche Einsatzgruppen und das sowjetische NKWD interniert oder ermordet, um die beiderseits geplante Kolonisierung Polens zu erleichtern. Beispielhaft stehen dafür die Sonderaktion Krakau als Teil der Intelligenzaktion sowie die darauf folgende AB-Aktion zur Bekämpfung des Widerstands gegen die deutsche Besetzung Polens, und das vom NKDW begangene Massaker von Katyn. Mit dem Beginn des Russlandfeldzugs ab 1941 wurden die Einsatzgruppen vorwiegend zur Ermordung von sowjetischen Juden, Kommunisten und höheren Staatsbediensteten eingesetzt. Begründet wurde dies zwar in erster Linie mit der „Befriedung“ der eroberten Gebiete, da oben genannte Gruppen besonders verdächtigt wurden Widerstand gegen die Besetzung zu leisten. Die unterschiedslose Ermordung der jüdischen Bevölkerung ist jedoch auf den Antisemitismus der Nationalsozialisten und ihren von vornherein feststehenden Vernichtungswillen zurückzuführen. Die Wehrmacht unterstützte die als „Partisanen- oder Bandenbekämpfung“ verharmlosten Massentötungen logistisch, da sie sich davon eine Verringerung der Partisanenaktivitäten im Hinterland versprach. Gestützt auf den „Kommissarbefehl“ lieferte sie gefangengenommene Politkommissare und jüdische oder kommunistische Kriegsgefangene den Einsatzgruppen aus, die diese fast immer ermordeten. Die Wehrmacht stellte ebenfalls eigene „Bandenbekämpfungseinheiten“ auf, die zumeist aus nichtdeutschen Freiwilligen rekrutiert und von deutschen Offizieren geleitet wurden und sich bei Vergeltungsaktionen für Partisanenangriffe zahlreicher Kriegsverbrechen schuldig machten,
  • zum massenhaften und zum Teil gezielt herbeigeführten Zugrundegehen sowjetischer, polnischer und deutscher Kriegsgefangener,
  • zur Strategie der „verbrannten Erde“, zunächst durch die Rote Armee und später durch die Wehrmacht
  • zu massenhaften Vergewaltigungen und Morden an deutschen Zivilisten durch Rotarmisten nach der Besetzung Ostdeutschlands durch die Rote Armee gegen Kriegsende,
  • und schließlich zu den US-amerikanischen Atombombenabwürfen auf Hiroshima am 6. August und Nagasaki am 9. August 1945.

Die Nürnberger Prozesse schufen den neuen Straftatbestand des „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“: dies war der erste Versuch, Menschen nach dem Völkerrecht wegen begangener Kriegsverbrechen zu verurteilen.