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In Seite Mifepriston:

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Ab 1980 wurde RU-486 vom Pharmalabor Roussel Uclaf (RU; heute Teil von Sanofi-Aventis) gegen erhebliche Widerstände der Hoechst AG, die 1974 56 % des zweitgrößten französischen Pharmakonzerns erworben hatte, entwickelt. Bereits vor der Zulassung erregte es Aufsehen – Teile der Frauenbewegung begrüßten die Entwicklung des Wirkstoffes, Abtreibungsgegner liefen Sturm dagegen. Zunächst bewilligte Claude Evin, Frankreichs Minister für Solidarität, Gesundheit und sozialen Schutz, am 23. September 1988 den Einsatz von Mifepriston in den rund 800 Abtreibungskliniken des Landes. Einen Monat nach Markteinführung zog es der Vorstand aus politischen Gründen (Reaktionen aus religiösen Kreisen) zurück und erst auf Anordnung des Gesundheitsministers (36,25 % gehörten dem Staat) wurde es wieder begrenzt erhältlich. Selbst zur Forschung nach weiteren Indikationen wurde Mifepriston weltweit fast nicht abgegeben. In Deutschland weigerte sich die Hoechst AG beharrlich, eine Zulassung ihres Wirkstoffes zu beantragen, und trug u. a. vor, dass sie einen Boykott ihrer Produkte befürchte.

1997 übertrug Hoechst die Rechte an dem Wirkstoff unentgeltlich an den ehemaligen RU-Vorstand und Erfinder Edouard Sakiz. 1998 erfolgte die Zulassung in Großbritannien und Schweden.[1] In Deutschland wurde Mifepriston am 22. November 1999 zugelassen.[2] Die Schweiz und andere europäische Länder folgten, die USA im September 2000.

Die Einnahme für den Schwangerschaftsabbruch wurde ursprünglich bis zur 7. Schwangerschaftswoche (49. Tag) nach Beginn der letzten Menstruation zugelassen, in Großbritannien und Schweden bis zum 63. Tag. 2007 ordnete die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten eine Zulassungsänderung an, mit der das Anwendungsgebiet auf den Schwangerschaftsabbruch bis zur 9. Woche (63. Tag) – bei anschließender Verwendung eines Prostaglandinanalogs – EU-weit vereinheitlicht wurde.[3] In der Schweiz gilt die Zulassung bis zum 49. Tag. Für medizinisch notwendige Abbrüche ist Mifepriston (oft in Kombination mit Misoprostol) auch später in der Schwangerschaft zugelassen. Sogenannte Off-Label-Anwendungen wie eine andere Dosierung oder bei anderen Indikationen wie Endometriose (Wucherung der Gebärmutterschleimhaut) sind möglich.

Nach § 47a des deutschen Arzneimittelgesetzes darf dieses Arzneimittel nur direkt an bestimmte Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, und nur auf Verschreibung eines dort behandelnden Arztes abgegeben werden. Es darf nicht über die Apotheke in Verkehr gebracht werden. In Österreich darf Mifepriston seit Juli 2020 auch von niedergelassenen Frauenärzten zum Zweck des Schwangerschaftsabbruchs abgegeben werden.[4]