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In Seite Haberfeldtreiben:

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Nachdem die Obrigkeit die Haberer zunächst mit einem gewissen Wohlwollen, sozusagen als „Selbstreinigung“, betrachtet hatte, sah man sich schließlich gezwungen, energisch gegen sie vorzugehen und teils drakonische, oft mehrjährige Haft- und hohe Geldstrafen auszusprechen.

Seine Blütezeit erlebte das Haberfeldtreiben im 18. und 19. Jahrhundert. Zwischen 1700 und 1900 sind etwa 130 Haberfeldtreiben aktenkundig, die Dunkelziffer dürfte jedoch weit höher liegen. Das erste nachweisbare Haberfeldtreiben war 1717 in Vagen. Ursprünglich kannte man den Brauch nur im Mangfallgebiet, etwa zwischen Bad Aibling und Miesbach, erst später hat er sich weiter ausgedehnt. Größere Haberfeldtreiben gab es nach alten Gerichtsakten u. a. in Albaching (1864), Edling (1865), Hohenlinden (1866), Söchtenau (1867) und in Miesbach (1893). Weithin bekannte Haberfeldmeister waren Johann Vogl, genannt der Daxer von Wall, Balthasar Killi von Münster bei Glonn und Thomas Bacher aus Westerham.

Das zunächst bei der bayerischen Obrigkeit als moralische „Selbstreinigung“ der Bevölkerung tolerierte Treiben wurde mit den Jahren immer mehr zu einem öffentlichen Spektakel, der moralisch-rechtliche Hintergrund trat immer weiter zurück. Die Treiben fanden immer weniger Unterstützung, als größere Schäden und Verrohung bei den Treiben zum Regelfall wurden. Ab dem Jahr 1840 lässt sich eine immer geringere Toleranz gegenüber den Haberern seitens der Regierung feststellen. Es wurde teils das Militär zur Wiederherstellung von Recht und Ordnung herangezogen und drakonische Strafen gegen die Haberer verhängt.

Das letzte Haberfeldtreiben von Bedeutung fand in der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober 1893 im bayerischen Stadlberg bei Miesbach statt. Zwei weitere Treiben 1894 brachen den Haberern schließlich das Genick, da sämtliche Teilnehmer gefasst und verhaftet wurden.