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In Seite Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus:

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Die deutsche Industrie stand nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Standpunkt, sie habe sich der Vereinnahmung durch die NS-Diktatur nicht erwehren können und unter Zwang als „Agentur“ der NS-Regierung gehandelt. Damit seien Wiedergutmachungsansprüche Sache der Bundesrepublik Deutschland, des juristischen Nachfolgers des Deutschen Reiches. Außerdem lehnte man eine Kollektivschuld ab.[1]

Durch öffentlichen Druck und drohende Gerichtsurteile erklärten sich einige Unternehmen bereit, auf freiwilliger Basis Zahlungen an Zwangsarbeiter oder deren Vertreter zu leisten. Dabei wurde größter Wert darauf gelegt, dass dies mit keinerlei Schuldeingeständnis oder Schadensersatzpflicht für zu geringe Bezahlung oder gesundheitliche Schäden der Zwangsarbeiter verbunden sei, dass die betroffenen Zwangsarbeiter aber ihrerseits kein Ansprüche mehr gegen das jeweilige Unternehmen geltend machen würden. Die Zahlungen gingen hauptsächlich über die Jewish Claims Conference, die zahlreiche Sammelklagen und PR-Aktionen organisierte. Die osteuropäischen Zwangsarbeiter hatten während des Kalten Krieges keine Möglichkeit individuelle Ansprüche anzumelden und die westeuropäischen Regierungen hatten dies über bilaterale Verträge im Gegenzug zur Westeinbindung der Bundesrepublik ausgeschlossen.[2]