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In Seite Überparteilichkeit:

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Der Begriff der Überparteilichkeit bedeutet im weitesten Sinne Neutralität und Unabhängigkeit. Im Bereich des Sports und der Rechtsprechung wird die Rolle des Schiedsrichters als Unparteiischer bezeichnet. Der Begriff Überparteilichkeit findet primär in der politischen Diskussion Anwendung.

Im engeren Sinne des politischen Verständnisses bedeutet überparteilich vor allem, über den Parteien stehen, bzw. nicht von ihnen abhängig zu sein. Vornehmlich wird dieser Begriff zur Charakterisierung etwa von Massenmedien, Diplomaten oder Personen des Rechts gebraucht.

Das Gegenteil von Überparteilichkeit ist Parteilichkeit. Das Prinzip der Parteilichkeit war im Realsozialismus die rechtsstaatswidrige Aufforderung an Politik, Verwaltung und Justiz, parteilich (im Interesse der „Arbeiterklasse“) zu handeln.