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In Seite Szlachta:

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Im neugegründeten Polen von 1918 wurden sämtliche Adelsprivilegien durch die Verfassung von 1921 abgeschafft und der Gebrauch von Titeln verboten. Die adligen Gutsherren behielten allerdings eine nicht zu unterschätzende Machtposition durch ihren Besitz von etwa 40 % des Ackerlandes. Die neue Verfassung vom Jahre 1935 hob die Abschaffung von 1921 wieder auf, ohne den Adel jedoch ausdrücklich neu zu gründen. Von 1936 an tolerierte man stillschweigend das Wiederaufleben des Titelgebrauchs (auch in amtlichen Dokumenten) nach deutschem Muster. Aus „Graf Bogdan von Hutten-Czapski“ wurde „Bogdan Graf von Hutten-Czapski“.

1945 wurden die Adelsprivilegien durch Wiedereinführung der Verfassung von 1921 endgültig abgeschafft und die Güter parzelliert. Bis etwa 1947 beließ man dem Adel seine Herrenhäuser und Schlösser (die er allerdings mit vielen Mietern, die vom Wohnungsamt zugewiesen wurden, teilen musste) und Restgüter (in Großpolen bis 100 ha, im übrigen Lande 50 ha). Ohne wirtschaftliches Rückgrat waren die großen Gebäude allerdings kaum zu erhalten. Nach der Rückkehr zur Marktwirtschaft 1990 wurden die Enteignungen des Ackerlandes und der Herrenhäuser – anders als in Tschechien – nicht rückgängig gemacht.