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In Seite Umweltgerechtigkeit:

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Umweltrechtlich betrachtet, gibt es noch immer keine verbindliche, rechtliche Grundlage für den Schutz und Erhalt oder die Renaturierung von Natur, die weltweit anwendbar ist. Jedoch haben die Vereinten Nationen, im Juli 2022, darüber abgestimmt, eine saubere Umwelt zum Menschenrecht zu erklären. Die Tatsache, dass nun jeder Mensch das Recht hat, in einer „sicheren, sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt“ zu leben, gilt als wichtiger Impuls für die Weiterentwicklung der Umweltgesetzgebung und eine größere globale Umweltgerechtigkeit.[1]

Überlegungen zur Umweltgerechtigkeit schließen oft das Verursacherprinzip mit ein. Wer für einen Umweltschaden verantwortlich ist, soll seine Beseitigung und eventuell entstandene weitere Kosten selber tragen und nicht zur Behebung der Allgemeinheit überlassen, also einer Umwelthaftung unterliegen. Als Beispiel für dieses Prinzip ist das Regelwerk der Europäischen Union zu nennen, das in der Richtlinie 2004/35/EG ausdrücklich darauf verweist.[2] In den USA klagten zwei betroffene Familien bereits 2016 erfolgreich gegen durch Fracking verseuchtes Grundwasser. Ein Gericht in Pennsylvania verurteilte das Erdgasförderunternehmen zu Entschädigungszahlungen in der Höhe von 4,25 Mio. US-Dollar nachdem Wasser, welches übelriechend und verschmutzt aus den Leitungen in der betroffenen Haushalte geflossen war.[3]

Unter diesen Gesichtspunkten lässt sich z. B. sagen, dass Geringverdiener, die in schlechten Wohnungen leben müssen, ebenso wenig Umweltgerechtigkeit erfahren wie Menschen in Entwicklungsländern, die besonders stark unter der globalen Erwärmung leiden, sie jedoch kaum mit verursacht haben.

Im Sinne gerechtigkeitstheoretischer Argumentation kann ebenfalls gefordert werden, dass Menschen oder Unternehmen, die in besonderer Weise von natürlichen Ressourcen profitieren, die Allgemeinheit an diesem Profit beteiligen sollen. Dahinter steht die Überlegung, dass die natürliche Umwelt nicht als normale Ware zu betrachten ist und daher auch niemandem als exklusivem Eigentum gehören kann. Dieser Bestandteil der Umweltgerechtigkeit findet sich beispielsweise in der Debatte über Biopiraterie wieder, bei der ein Konfliktpunkt die Erteilung von Patenten auf einzelne Gene ist.