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In Seite Friseur:

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Für die gewerkschaftliche Wahrnehmung arbeitnehmerrechtlicher Belange im Friseurgewerbe ist im Rahmen des DGB die Gewerkschaft ver.di zuständig. Die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung ist wie bei den Ärzten und Pflegeberufen die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (Hauptsitz Hamburg).

Der Montag ist traditionell Ruhetag der Friseure und nach wie vor verbreitet. Viele Friseure öffnen zwar auch samstags, haben durch die Lage des Ruhetags aber dennoch zwei zusammenhängende freie Tage. Heutzutage sind viele, jedoch nicht alle Salons an allen sechs Werktagen der Woche geöffnet. Hat ein Salon an allen Werktagen der Woche (Montag bis Samstag) geöffnet und arbeiten Beschäftigte lediglich an fünf Werktagen in der Woche, dann darf der Arbeitgeber die Arbeitstage im Rahmen seiner Weisungsbefugnis regeln.