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In Seite Hauptgesimshöhe:

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Die Hauptgesimshöhe (HGH) wird gelegentlich in deutschen Bebauungsplänen verwendet, um die Gebäudehöhe gemäß § 18 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festzulegen.

Die Hauptgesimshöhe ist die äußere Schnittkante zwischen aufgehendem Mauerwerk und der Außenfläche der Dachhaut eines Gebäudes. Der Bezugspunkt der festgesetzten HGH sowie der maximalen Firsthöhe ist die Oberkante der fertiggestellten Straßenoberfläche in Höhe des Hauszugangs, bei Doppelhäusern die Oberkante der fertiggestellten Straßenoberfläche in Höhe der gemeinsamen Grundstücksgrenze (Haustrennwand).