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In Seite Präsident der Europäischen Union:

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Als „EU-Präsident“ werden landläufig der Präsident des Europäischen Rates (des Kollegiums der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten, einem politischen Planungsgremium) oder der Präsident der Europäischen Kommission (der obersten Exekutive) bezeichnet. Während der Präsident des Europäischen Rates für jeweils zweieinhalb Jahre vom Europäischen Rat alleine ernannt wird, benötigt der auf fünf Jahre gewählte Kommissionspräsident neben der Wahl durch den Europäischen Rat die Zustimmung des Europäischen Parlaments.[1]

Die Stellung des Präsidenten des Europäischen Rates könnte man als die eines Staatspräsidenten bezeichnen, obwohl es strenggenommen in Nationalstaaten keine wirkliche Entsprechung für sein Amt gibt. Am ehesten vergleichbar ist in föderalen Staaten der Vorsitzende einer Versammlung der Chefs der Regierungen der Gliedstaaten (z. B. der Landeshauptleutekonferenz in Österreich), der aber meist bei weitem nicht dessen Einfluss hat. Das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission ist mit dem eines Ministerpräsidenten vergleichbar.

Der manchmal ebenfalls als „EU-Präsident“ bezeichnete Präsident des Europäischen Parlaments oder der Vorsitzende des Rates der Europäischen Union (dem Ministerrat, im Halbjahresturnus) sind beide als typische Parlamentsvorsitzende keine Staats- oder Regierungschefs, sondern Ordnungsorgane der obersten Instanzen der Legislative (Parlamentssprecher).