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In Seite Smog:

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Nach dem Wegfall der Smog-Verordnungen aus den 1980er-Jahren treten inzwischen andere Formen der Luftverunreinigung in den Vordergrund bei den gesetzlichen Regelungen. Die EU-Grenzwerte für Dieselruß und andere Staubteilchen wurden in Deutschland 1993 durch die 22. BImSchV umgesetzt. Diese Regelungen wurden im Laufe der Jahre – zuletzt durch die 39. BImSchV – erweitert und verschärft. Bei starker Luftverschmutzung können deshalb Fahrverbote angeordnet werden. In Deutschland ist außerdem im Gespräch, den Schadstoffausstoß von PKW und LKW durch neue Tempo-30-Zonen zu senken, obwohl dies möglicherweise die Emissionen auch steigern könnte, da die wenigsten Autofahrer früh in den höheren Gang schalten und viele dann nur noch maximal den 3. Gang für die Stadt benutzen könnten. Nach Einführung der LKW-Maut ist in Deutschland auch eine Innenstadtmaut angesprochen worden.

Anfang 2005 klagten zahlreiche Anwohner von Hauptverkehrsstraßen erfolgreich bei Verwaltungsgerichten auf Durchsetzung der EU-Richtlinie. Die betroffenen Kommunen erarbeiten daher Maßnahmen, um partikelemittierende Fahrzeuge (ältere Dieselfahrzeuge) aus feinstaubbelasteten Zonen herauszuhalten. Als wahrscheinlichste Regelung wird ein generelles Fahrverbot für Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter u. a. in den Innenstädten von München, Stuttgart und Frankfurt erwartet. Kritiker befürchten Versorgungsprobleme bzw. massive Preissteigerungen des Einzelhandels in den Innenstädten, da dieser meist über ältere Transportfahrzeuge verfügt, deren Nachrüstung unverhältnismäßig teuer wäre. Zudem sind ältere Dieselfahrzeuge noch immer nicht zweifelsfrei als Hauptverursacher der erhöhten Feinstaubwerte identifiziert. So wurden überhöhte Feinstaubkonzentrationen auch aus ländlichen Gebieten gemeldet.