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In Seite Festungshaft:

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In Preußen war die Festungsstrafe bis zur Einführung des deutschen Militärstrafgesetzbuches vom 20. Juni 1871 die militärische Freiheitsstrafe für „Gemeine“ (Unteroffiziere und Mannschaften). Gegen Offiziere wurde die Festungshaft in Form des Festungsarrests vollstreckt.[1] Für Unteroffiziere war sie stets mit einer Degradierung verbunden. Die Festungshaft bestand in Einschließung und Beschäftigung mit militärischen Arbeiten unter Bewachung. Die in eine Strafabteilung aufgenommenen Häftlinge blieben Soldaten, der Disziplinarstrafgewalt unterworfen und mussten die Dauer der Strafzeit später nachdienen. Die geringste Dauer der Strafe war 3 Monate.[2]

Für schwere Verbrechen konnte die sog. Festungsbaustrafe verhängt werden. Die Häftlinge wurden in Festungen gefangen gehalten und zu den in Festungen vorkommenden Arbeiten (Reparaturen an Werken, Schutt- und Baumaterialienfahren, Holzsägen etc.) herangezogen. Von den hierzu gebräuchlichen Karren und deren Ziehen wurde die Festungsbaustrafe umgangssprachlich auch als Karren oder Karrenstrafe bezeichnet.[3] Die Häftlinge trugen Ketten an den Füßen, daher auch die Bezeichnung als Kettenstrafe und waren meist zu 20–50 Mann in Kasematten untergebracht. An manchen Orten war eine besondere Kirche, Baukirche, für sie eingerichtet, in welcher ein Bauprediger den Gottesdienst hielt.[3][4] Im Jahr 1872 wurde diese Strafe durch eine Gefängnisstrafe ersetzt.

Die Orte für die Vollstreckung der Festungshaft hießen spätestens ab den 1870er Jahren Festungs-Stubengefangenen-Anstalten. Eine dieser Anstalten befand sich 1878 bis 1909 auf der Festung Ehrenbreitstein, auf der Festungshäftlinge schon in den 1830er Jahren nachgewiesen sind. Nach der Auflösung dieser Anstalt gab es noch folgende Orte zur Verbüßung der Festungshaft in Preußen: die Festungen Weichselmünde bei Danzig und Magdeburg für Unteroffiziere, Mannschaften und untere Militärbeamte, die Festung Glatz für Offiziere des Gardekorps sowie des I. bis VI. und des XVII. Armeekorps und schließlich die Festung Wesel für Offiziere der übrigen Armeekorps.