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In Seite Master of Laws:

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In der Schweiz heißt gemäß dem neuen Bologna-Studienmodell der auf den Bachelor of Law aufbauende Master-Abschluss „MLaw“ (Master of Law). Der frühere Grad lic. iur. gilt als gleichwertig zu einem MLaw, in Anwendung eines Beschlusses der Schweizerischen Universitätskonferenz vom 1. Dezember 2005. Für die Eintragung ins Anwaltsregister ist das Anwaltspatent, welches den MLaw voraussetzt, erforderlich.[1] Den Grad LL. M. hingegen vergeben die schweizerischen Universitäten bisher nur für eine spezielle Ausbildung, die der vertieften wissenschaftlichen Arbeit in einem Schwerpunktgebiet dient. Worin der Unterschied zwischen einem MLaw und einem LL. M. besteht, ist nicht ganz klar, insbesondere da der MLaw aufgrund des Bolognamodells von der Stufe her eigentlich dem angelsächsischen LL. M. entspricht.

Vermutlich stammt diese Unterscheidung noch aus der Zeit, als in der Schweiz der erstmögliche juristische Abschluss das lic. iur. und nicht wie heute bereits der Bachelor of Law war und somit in allen Fällen ein LL. M., meistens an einer ausländischen Universität absolviert, erst nach der Erlangung des Grades lic. iur. möglich war.

In der Praxis können sich aufgrund einer Unterscheidung zwischen LL. M. und MLaw Probleme ergeben, wenn es etwa um die Zulassung ausländischer Studenten mit einem Bachelor of Law zu einem LL. M. Programm in der Schweiz geht, was im Falle einer Nichtzulassung zu einem Attraktivitätsverlust der schweizerischen LL. M.-Programme führt oder im Falle einer Zulassung zu einer Ungleichbehandlung der schweizerischen Studierenden, falls diese erst nach der Erlangung eines MLaw zu einem schweizerischen LL. M. Programm zugelassen werden. Umgekehrt könnten Absolventen Schweizerischer Hochschulen auf dem internationalen Arbeitsmarkt benachteiligt werden, wenn sie nach fünfjährigem Studium den Grad MLaw bekommen, während im Ausland auf dieser Stufe der Grad LL. M. vergeben wird. Es ist deshalb denkbar, dass mit zunehmender Erfahrung mit dem Bologna-Modell diese Unterscheidung zwischen MLaw und LL. M. aufgegeben wird. Dies würde auch dem eigentlichen Bolognasystem entsprechen: Der allgemeine Abschluss erfolgt mit dem Bachelor of Law (BLaw) und die Vertiefung für ausgewählte und hochqualifizierte Studenten erfolgt in einem Masterprogramm. Ein an einer ausländischen Universität erlangter LL. M.-Grad wird aber voraussichtlich auch dann seinen Wert als Ausweis über Auslandserfahrung und Kenntnis eines ausländischen Rechtssystems behalten.