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In Seite Gesundheits- und Krankenpflege:

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Die Ausbildung im gehobenen Dienst zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP) war seit dem Jahr 1997 einheitlich geregelt und dauerte drei Jahre; für die Pflegehilfe ein Jahr. Bis zum Jahr 2016 wurde im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern keine Reifeprüfung (Matura(A)/Abitur(D)) für die Ausbildung zur DGKP vorausgesetzt. Mit der Gesetzesnovelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) des Jahres 2016 wurden die Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege neu geregelt; es werden nun drei Berufsgruppen unterschieden:[1] Aus den Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) wird der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, daneben gibt es die Berufe in der Pflegefachassistenz (PFA) und Pflegeassistenz (PA). Die Ausbildung für die DGKP erfolgte bisher in Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege, seit 2024 ausschließlich an Fachhochschulen. Die Ausbildung zur PFA erfolgt in Krankenpflegeschulen bzw. wird auch als integriertes Modell in höheren Schulen geplant. Die Ausbildung zur PA erfolgt in Schulen für Sozialbetreuungsberufe, in Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege und in Institutionen der Gesundheits- und Krankenpflege.

Zu allen Ausbildungsvarianten gehört eine praktische und theoretische Ausbildung, die einander immer wieder abwechseln. Das hat den Vorteil, schneller theoretisches Wissen in der Praxis umsetzen sowie praktische Erfahrungen in den Unterricht einbringen zu können. Insbesondere in der Ausbildung für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege wird darauf geachtet, ein breites Wissen aus medizinischen Grund- und Fachkenntnissen mit pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zu verbinden.

Nach abgeschlossener Ausbildung sind für Angehörige des gehobenen Dienstes Spezialisierungen wie z. B. Intensiv-, Anästhesie oder OP-Pflege, Pflege bei Nierenersatztherapie, Führungs- und Management sowie Lehraufgaben etc. für die gewählten Spezialbereiche in der Praxis möglich. Diese erfolgen anhand von akademischen Weiterbildungen an Fachhochschulen und Universitäten. In Österreich sind Beschäftigte in der Gesundheits- und Krankenpflege dazu verpflichtet, ihre Kenntnisse auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu halten und sich mit den aktuellen Erkenntnissen vertraut zu machen. Um dies in der Praxis kontrollieren zu können, muss jeder Gesundheits- und Krankenpfleger einen Aus- und Fortbildungsnachweis führen und im Laufe von fünf Jahren mindestens 60 Ausbildungsstunden nachweisen. PFA und PA sind zu 40 Fortbildungsstunden innerhalb 5 Jahren verpflichtet. Kommt eine Gesundheits- und Krankenpflegerin dieser Pflicht nicht nach, so kann ihr vorübergehend die Führung der Berufsbezeichnung untersagt oder diese entzogen werden. Seit dem Jahr 2017 gilt die Registrierungspflicht für alle Beschäftigten in Gesundheitsberufen, so auch für Gesundheits- und Krankenpfleger. Damit soll transparent werden, wie viel Menschen welche Qualifikationen in welchen Bereichen der Gesundheitsberufe besitzen.[2]