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In Seite Lizenzzeitung:

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Während den Lizenznehmern in allen Besatzungszonen gemein war, dass sie – mit seltenen Ausnahmen – zwischen 1933 und 1945 nicht bei NS-Medien gearbeitet haben durften und insofern unbelastet in die neue Nachkriegspresse gingen, verfolgten die einzelnen Alliierten darüber hinaus bei der Vergabe der Lizenzen teilweise unterschiedliche Ziele. Insbesondere sollten diese der Reeducation dienen.

Die USA betrieben den Aufbau einer unabhängigen, überparteilichen Presse und vergaben die Lizenzen deshalb jeweils an eine kleine Gruppe von Herausgebern mit unterschiedlichem politischen Hintergrund (sog. „Gruppenzeitungen“). Ähnlich verhielt sich die britische Militärregierung: Sie wollte die deutsche Bevölkerung die Demokratie üben lassen, indem sie sich aus dem Vergleich politisch unterschiedlich gefärbter Zeitungen ein eigenes Bild machen sollte.

Als Lizenznehmer fungierten parteinahe Persönlichkeiten, nicht jedoch die Parteien selbst. Diese parteinahe Presse wiederbegründete unter anderem den – zuvor von der NSDAP unterbrochenen – Medienbesitz der SPD (siehe Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft).

In einigen vor allem ländlichen Regionen sowie am Anfang und gegen Ende der Lizenzphase wurden jedoch auch überparteiliche Blätter (etwa Lüneburger Landeszeitung 1945 und die Hannoversche Allgemeine Zeitung 1949) mit einer Lizenz versehen.

Die französische Militärverwaltung genehmigten sowohl überparteiliche als auch parteinahe Zeitungen.

In der sowjetischen Besatzungszone entstanden vor allem parteinahe Zeitungen, jedoch wurden auch einige überparteiliche Blätter (zum Beispiel die Abendpost in Erfurt oder die Tagespost in Potsdam) genehmigt, letztere aber, anders als die Parteiblätter, bis spätestens Anfang der 1950er Jahre wieder eingestellt.