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In Seite Rudolf Heß:

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Heß wurde zur Strafverbüßung mit den sechs anderen zu Haftstrafen verurteilten Kriegsverbrechern am 18. Juli 1947 in die Viermächtestadt Berlin gebracht. Dort kamen sie in das Kriegsverbrechergefängnis Spandau, das die Alliierten im britischen Sektor gemeinsam betrieben. Unter den Häftlingen gingen wie zuvor in der Führungsriege der Nationalsozialisten die Rivalitäten weiter, so dass sich kleine Gruppen bildeten. Heß aber blieb ein Außenseiter, da seine Persönlichkeit unsoziale Züge trug und er erkennbar geistig instabil war. Er war der Einzige, der den Gottesdiensten in der Gefängniskapelle meist fernblieb. Er mied außerdem im Gefängnis jede Art von Arbeit, die er als unter seiner Würde betrachtete, wodurch er bei seinen Mitgefangenen Unmut erregte.

Zudem war er ein paranoider Hypochonder. Er glaubte fortwährend, dass man ihn vergiften wolle, so dass er nie die Essensportion nahm, die eigentlich für ihn bestimmt war. Er schrie und stöhnte oft Tag und Nacht wegen Schmerzen, deren Echtheit aber sowohl von seinen Mitgefangenen als auch von der Gefängnisleitung angezweifelt wurden, da Heß sich mit Placebos ruhigstellen ließ und man daher annahm, die Schmerzen seien vorgetäuscht oder psychosomatisch. Die Häftlinge Erich Raeder, Karl Dönitz und Baldur von Schirach sahen sie als Hilferufe zur Erregung von Aufmerksamkeit oder als Methode der Arbeitsverweigerung an. Heß erhielt nämlich durch seinen Zustand einige Privilegien und durfte einigen Arbeiten fernbleiben, wodurch er den Ärger der anderen auf sich zog.

Albert Speer und Walther Funk kamen ihm aber eher entgegen. Speer, ebenfalls ein Außenseiter, machte sich bei den anderen unbeliebt, indem er dieses Verhalten von Heß tolerierte und ihn sogar vor den Gefängniswachen verteidigte.

Erich Raeder und Walther Funk, ebenfalls zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt, aber gesundheitlich angeschlagen, wurden vorzeitig in den Jahren 1955 (Raeder) und 1957 (Funk) entlassen. Beide starben 1960. Dönitz wurde 1956 nach regulärer Verbüßung seiner vollen Haftstrafe entlassen, und als 1966 auch Speer und Schirach regulär entlassen worden waren, blieb Heß der einzige Insasse des Gefängnisses.

Aus Sorge um seine geistige Gesundheit einigten sich die Gefängnisdirektoren darauf, die zuvor recht harten Haftbedingungen zu lockern. Er durfte in eine größere Zelle umziehen und erhielt einen Wasserkocher, so dass er sich jederzeit Tee oder Kaffee machen konnte. Weiterhin wurde seine Zelle nicht mehr verschlossen, so dass er ständigen Zugang zu den Waschgelegenheiten des Gefängnisses sowie zur Gefängnisbücherei erhielt.

Zu Heß’ psychischer Verfassung schrieb der Historiker und Psychoanalytiker Daniel Pick, Heß sei für die Experten ein Rätsel geblieben, „zwanghaft, hysterisch, paranoid und schizoid; ein Simulant, Manipulator und Phantast; hoch neurotisch; gespalten und verwirrt; wunderlich verdreht und phobisch“. Die Befunde der verschiedenen Untersuchungen erbrachten immer wieder ein anderes Ergebnis. Daraus könne man schließen, so Pick, dass Heß seine „Krankheit“ als einen Vorhang benutzt habe, um sich einer näheren Beurteilung zu entziehen.[1]

Heß, der sich stets geweigert hatte, im Kriegsverbrechergefängnis Besuch zu empfangen, war 1969 erstmals bereit, bei einem notwendigen Krankenhausbesuch außerhalb des Gefängnisses seine Frau und seinen mittlerweile erwachsenen Sohn Wolf Rüdiger Heß zu sehen.