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In Seite Kameralistik:

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Ferner wird unter Kameralistik das Wirtschaften (Handeln) der öffentlichen Hand nach Maßgabe von Haushaltsplänen verstanden und der „planerischen Freiheit“ der privaten Unternehmer gegenübergestellt. Der Haushaltsplan (ergänzt durch die mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung) ist jedoch mehr als nur die Bereitstellung von Ausgabemitteln und der dafür notwendigen Einnahmen. Ihm kommt die Bedeutung eines demokratisch legitimierten Aufgabenerfüllungsprogramms zu.

Diese inhaltliche Vieldeutigkeit des Begriffs Kameralistik und die geringe Bereitschaft, sich mit der Eigenart der Kameralistik als Buchführungsmethode eingehender zu befassen, sind die Hauptgründe für die in Praxis und Öffentlichkeit zu beobachtende mangelnde Kenntnis über die Funktionsweise und Aussagekraft der Kameralistik und die Auseinandersetzung „Kameralistik versus Doppik“ bei der Reform des deutschen kommunalen Haushaltsrechts. Die Kosten- und Leistungsrechnung ist nicht systemimmanent in die Doppik integriert, sondern hier ebenso eine Nebenrechnung wie in der Kameralistik und aus beiden Finanzbuchhaltungen her ableitbar. Plangebundenes Handeln hat nichts mit der Buchführungsmethode zu tun, und Planbindung bedeutet nicht automatisch fehlende oder geringe Flexibilität der Betriebs- bzw. Haushaltsführung. Die den Kommunen zur Verfügung stehenden Instrumente der Budgetierung, der Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln sind Beweise hierfür. Die Doppik ist für die öffentliche Hand auch im nicht-unternehmerischen Bereich geeignet wie umgekehrt die Kameralistik als Buchungsmethode keinesfalls nur den öffentlichen Haushalten vorbehalten ist. Auch mit der kameralistischen Buchungsmethode lassen sich Erträge und Aufwendungen darstellen, Bestände von Vermögen, Schulden und Eigenkapital festhalten, und es kann ein betriebswirtschaftlicher Erfolg (Gewinn oder Verlust) ermittelt und ausgewiesen werden. Beispiele sind die betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise bei kostenrechnenden Einrichtungen, die Betriebskameralistik für Eigenbetriebe und die Jahresabschlüsse von Kommunen in Österreich, der Schweiz oder den USA.