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In Seite Mittlerer Schulabschluss:

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Ab 1832 wurden Abschlüsse der Realschule in Preußen als Zugangsberechtigung zu mittleren Laufbahnen anerkannt. Die mittlere Reife hieß auch das Einjährige, weil junge Männer mit diesem Bildungsabschluss statt des normalen dreijährigen Wehrdienstes auf freiwilliger Basis (wenn sie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Uniform, Kaltwaffe und bei reitenden Einheiten auch Pferd selbst trugen) nur ein Jahr dienen mussten. Diese nannte man Einjährig-Freiwillige und die mittlere Reife hieß „wissenschaftliche Befähigung für den Einjährig-Freiwilligen Militärdienst“.

Im Jahr 1970 wurden die Begriffe Realschulabschluss und mittlere Reife weitgehend synonym verwendet. Im Gymnasium wurde keine mittlere Reife erworben. Gymnasiasten, die die Abiturprüfung nicht bestanden oder das Gymnasium vorher verließen, hatten demzufolge keinen Schulabschluss.

Der Deutsche Bildungsrat legte 1970 mit dem Strukturplan für das Bildungswesen eine langfristige Perspektive für das bundesdeutsche Bildungssystem vor. Es war für alle Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien ein neuer Abschluss vorgesehen, der der bisherigen mittleren Reife ähnelte. Dieser sollte als Arbeitstitel „Abitur I“ genannt werden.[1] Das „Reifezeugnis“ nach Abschluss des Gymnasiums wäre demnach das „Abitur II“ geworden.[2]

Es dauerte jedoch noch lange, bis dies umgesetzt wurde. So gab es etwa 2002 in Thüringen, im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern, an Gymnasien keine Prüfungen oder automatische Zuerkennung der mittleren Reife nach der 10. Klasse. Das Thüringer Schulgesetz wurde erst nach dem Amoklauf von Erfurt entsprechend geändert, als ein 18 Jahre alter, der Schule verwiesener Zehntklässler 16 Menschen und anschließend sich selbst erschossen hatte.[3]