Citation Hunt

Das unten stehende Wikipedia-Snippet wird von keiner verlässlichen Quelle unterstützt. Kannst du eine finden?

Klicke auf Verstanden!, um zu Wikipedia zu gehen und das Snippet zu reparieren, oder Nächstes!, um ein anderes zu sehen. Viel Glück!

In Seite Hochschulrahmengesetz:

"

Das Hochschulrahmengesetz wurde von einer großen Zahl der betroffenen Wissenschaftler stark kritisiert. Einen Hauptpunkt der Kritik stellte die „12-Jahres-Regel“ dar (bei Medizinern 15 Jahre), die erstmals 2002 in der Amtszeit von Edelgard Bulmahn, nämlich im Fünften Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften (5. HRGÄndG) in §57b festgelegt wurde.[1]

Diese besagt, dass befristete Beschäftigung von Wissenschaftlern an Hochschuleinrichtungen nun (auch bei Unterbrechungen und bei verschiedenen Arbeitgebern) maximal für insgesamt zwölf Jahre zulässig ist. Darüber hinaus ist eine weitere befristete Beschäftigung unzulässig und die Befristung (nicht das Beschäftigungsverhältnis) gegebenenfalls unwirksam. Nach der Klage der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg gegen die fünfte Novelle des Hochschulrahmengesetzes wurde die Regelung in ein eigenes Gesetz ausgelagert, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz.

Ziel dieser Regelung war der Schutz der Beschäftigten vor „dauerhafter“ Beschäftigung in ständig wechselnden befristeten Arbeitsverträgen. Die vorherige gesetzliche Regelung sah einen Dauerbeschäftigungsanspruch bereits nach sechs Jahren vor, allerdings nur nach lückenlosen Beschäftigungsverhältnissen beim selben Arbeitgeber („Kettenvertragsklausel“). Dies konnte durch Wechsel des Arbeitgebers oder ein „Einschieben“ von Zeiten ohne Beschäftigungsverhältnis nachhaltig vermieden werden.

Da das Angebot an Dauerstellen für Wissenschaftler jedoch nur gering ist, stelle sich dieses Gesetz als ein „De-facto-Berufsverbot“ für hochqualifizierte und -spezialisierte Wissenschaftler von Ende 30 heraus, wenn diese es bis dahin nicht zum Professor bringen.[2] Dies führe zu vermehrtem Abwandern von Betroffenen ins Ausland (Talentabwanderung), sodass dort Innovationen und Forschungsergebnisse entstünden, für die die Verantwortlichen in Deutschland teuer ausgebildet wurden.

Da auch Teilzeitverträge voll bei der Berechnung einbezogen werden, sei dies von besonderer Bedeutung für Wissenschaftler, die zur Familiengründung beruflich kürzertreten. So entschieden sich viele gegen die Familiengründung und Kinder oder trügen Nachteile davon.

Aus diesen Gründen wird das Gesetz auch als familien- und frauenfeindlich kritisiert.