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In Seite General der Heeresfliegertruppe:

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Der General der Heeresfliegertruppe ist in der Bundeswehr die Dienststellung des für bestimmte Fragen der Heeresflieger verantwortlichen Offiziers, im Regelfall im Dienstgrad eines Brigadegenerals. Sie wurde am 1. April 1968 in das Heer eingeführt und dem damaligen Inspizienten für die Heeresfliegertruppe und Luftlandetruppen, Brigadegeneral Kauffmann, übertragen.

Im Wesentlichen ist er verantwortlich für

  • die Repräsentation der Spitze der Heeresfliegertruppe
  • das Traditionspflege der Truppengattung

Seit der Aufstellung des Kommandos Hubschrauber zum 1. Oktober 2020 hält dessen Kommandeur auch die Dienststellung General der Heeresfliegertruppe inne. Zuvor war sie (ab 2015) mit dem Dienstposten Kommandeur Internationales Hubschrauberausbildungszentrum[1] verbunden bzw. dessen Vorgängerposten Kommandeur der Heeresfliegerwaffenschule (1995–2015). Davor wurde die Funktion durch den Abteilungsleiter XII im Heeresamt (1991–1994), den Abteilungsleiter VII im Heeresamt (1975–1991) beziehungsweise den Inspizienten Heeresfliegertruppe und Luftlandetruppen (1968–1975) wahrgenommen.