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In Seite ROBODOC:

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Nach der Einführung des Gerätes im normalen Krankenhausbetrieb hat sich eine höhere Komplikationsrate als bei der herkömmlichen Methode eingestellt.

Die ROBODOC-Methode erfordert eine größere Öffnung im mittleren Gesäßmuskel als die herkömmliche Methode. Dadurch entstehen im Verhältnis häufiger als bei der herkömmlichen Methode dauerhafte Schädigungen des mittleren und großen Gesäßmuskels und sogar der dazugehörigen Nerven. Betroffene einer solchen Schädigung haben oft äußerlich sichtbar tiefe Dellen im Gesäß.

Ungenauigkeiten bei der Planung vor der Operation können dazu führen, dass die Steuerdaten des ROBODOC-Gerätes von der Realität abweichen. Dadurch kann es bei der Operation zu Schädigungen des Knochens (z. B. Durchstoß der seitlichen Knochenwand) kommen, was das ROBODOC-Gerät nicht erkennen kann. Ein menschlicher Chirurg kann solche Abweichungen von der Operationsplanung oft während der Operation durch „Fingerspitzengefühl“ sensorisch wahrnehmen und erkennen und kurzfristig die Operation anpassen.

Langfristige medizinische Studien zur Zuverlässigkeit und Komplikationsanfälligkeit der ROBODOC-Methode waren zur TÜV-Zulassung nicht notwendig und wurden auch nicht durchgeführt. Eine Studie des medizinischen Dienstes der Krankenkassen im Auftrag der Barmer Ersatzkasse zu den Risiken des ROBODOC-Verfahrens aus dem Jahr 2004 stellt die Zuverlässigkeit und Tauglichkeit des Verfahrens in Frage und verpflichtet Kassenärzte bei der Aufklärung vor der Operation den Patienten ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich beim ROBODOC-Verfahren um ein experimentelles Verfahren handelt, mit dem höhere Risiken verbunden sind.

Am 13. Juni 2006 wurden die Klage auf Schmerzensgeld einer Patientin, die nach einer Operation mit der ROBODOC-Methode Komplikationen und dauerhafte Schädigungen erlitten hatte vom Bundesgerichtshof letztinstanzlich abgewiesen.[1] Dieser Fall ist aber nicht repräsentativ für die mehreren hundert in der Geschädigten-Initiative „Forum ROBODOC“[2] zusammengeschlossenen Opfer, denn die Schäden dieser Patientin waren laut Gericht nicht für das ROBODOC-Verfahren spezifisch. Zum Stand Oktober 2006 sind mehrere Dutzend Klagen vor verschiedenen Landgerichten in Deutschland anhängig sowie mehr als 100 Beweisverfahren.