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In Seite Kognitionspflicht:

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Kognitionspflicht (von lat. cognoscere ,erkennen‘, ,erfahren‘, ,kennenlernen‘) ist ein verfahrensrechtlicher Grundsatz, nach dem ein Gericht den ihm zur Beurteilung vorliegenden Sachverhalt bei der Urteilsfindung in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang berücksichtigen muss.