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In Seite Staatsanwaltschaft (Deutschland):

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In Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 115 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Verkehr mit Gefangenen) und § 20 Rechtsdienstleistungsgesetz (unerlaubte Rechtsdienstleistung und Ähnliches) ist die Staatsanwaltschaft die zuständige Verwaltungsbehörde nach § 36 OWiG.

In Zivilsachen wirkt die Staatsanwaltschaft bei den Verfahren zur Todeserklärung nach §§ 16 Abs. 2, 22, 30 Abs. 1 Verschollenheitsgesetz im Rahmen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit mit. Außerdem vertritt die (General-)Staatsanwaltschaft teilweise Bund und Länder in Zivilprozessen gegen den Justizfiskus. In Ehesachen ist die Mitwirkung seit 1. Juli 1998 entfallen.