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In Seite Liturgiereform:

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Papst Paul VI. gestaltete die Messordnung mit großer Intensität – anders als Papst Pius V. 1570 – persönlich mit, weil er liturgisch sehr interessiert war und um seine Verantwortung für den kirchlichen Gottesdienst wusste. Zudem beabsichtigte er, wieder zu einer verbindlichen Ordnung der Messe zu gelangen, nachdem es durch liturgische Experimente der Jahre nach 1965 beispielsweise in den Niederlanden und in Belgien mehrere hundert neu verfasste Hochgebete gab. Einige konkrete Weisungen gehen auf Papst Pauls VI. eigene Initiative zurück, z. B. die unveränderte Beibehaltung des Römischen Messkanons oder das Kreuzzeichen zu Beginn der Messe, das die ganze Messfeier unter das Zeichen Christi stellt. Anders als für viele andere Korrekturen fand die Liturgiekommission hierzu kein Vorbild in der Tradition; hier, wie u. a. bei der Deutung des „Mysterium Fidei“ (aus den Wandlungsworten) als Ruf an das Volk, hatte der Papst persönlich entschieden. Angesichts der bereits 1964 einsetzenden Kritik an der Liturgiereform betonte der Papst im Konsistorium vor den Kardinälen am 24. Mai 1976, dass die erneuerte Messordnung allgemeine Gültigkeit in der Kirche beanspruche und die ältere Form ersetzen solle. Er nahm für das neue Missale dieselbe Autorität eines Konzils in Anspruch, wie es Papst Pius V. 1570 für das Missale Romanum getan hatte, das infolge des Trienter Konzils ausgearbeitet wurde.

Die liturgische Frage im engeren Sinne, ob ein Papst eine Weisung des Konzils so intensiv und autoritär umsetzen durfte, wird von fast allen Theologen uneingeschränkt zustimmend beantwortet. Auch die Anhänger der vor 1969 gefeierten Liturgie betrachten zum größten Teil das Messbuch Papst Pauls VI. als gültig, auch wenn sie die frühere Fassung der Messordnung bevorzugen.