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In Seite Karl IV. (HRR):

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Karl war erfolgreicher Hausmachtpolitiker. So wurde die böhmische Oberhoheit über Schlesien (endgültig 1368) und die Niederlausitz (Kauf 1367) gesichert. 1373 erhielt er im Vertrag von Fürstenwalde die volle Verfügungsgewalt über die Mark Brandenburg und damit eine zweite Kurwürde für sein Haus; zudem wurde die Mark im sogenannten Landbuch Karls IV. statistisch möglichst genau erfasst, um somit auch Steuern effizienter einnehmen zu können. Die Hochzeit seines Sohnes Sigismund mit der Erbin König Ludwigs I. von Ungarn sicherte den Luxemburgern auch dieses Königreich. Der erhoffte Erwerb Polens gelang jedoch nicht. Um seine Hausmacht zu stärken, verpfändete Karl Reichsgüter in Reichspfandschaft und gab Reichsrechte auf, wie im Westen Burgund.

Karls Verpfändungspolitik war einerseits durch seinen chronischen Geldmangel begründet. Er hatte allein zur Sicherstellung seiner Wahl zum römisch-deutschen König eine enorme Summe aufbringen müssen. Andererseits durch seine dynastische Politik. Jeder nachfolgende König war auf seine Hausmacht angewiesen. Das Haus Luxemburg wurde fast unangreifbar. Doch sollte sich dies für seinen Sohn Sigismund als schwere Hypothek erweisen, da er außerhalb des Luxemburger Einflussgebiets über keine nennenswerte Hausmacht und keine größeren Reichsgüter verfügte. Karl bestimmte zudem, dass seine Söhne und Verwandten nach seinem Tode aus dem Hausmachtskomplex versorgt werden sollten, womit die von Karl geschaffene Machtstellung letztendlich wieder verloren ging.