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In Seite Afrikanische Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker:

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Die Afrikanische Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker (englisch African Commission on Human and Peoples' Rights, ACHPR) ist eine supranationale Organisation mit der Aufgabe, die Menschenrechte und die Rechte von ethnischen Gruppen auf dem afrikanischen Kontinent zu fördern und zu schützen. Ursprünglich handelte es sich um ein Büro der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU), nach der Umwandlung der OAU in die Afrikanische Union (AU) im Juni 2002 gehört die Kommission zu deren Zuständigkeitsbereich. Die Kommission entstand durch das Inkrafttreten der Afrikanischen Erklärung der Menschenrechte und der Rechte der Völker am 21. Oktober 1986, die bereits am 27. Juni 1981 von der OAU angenommen worden war. Die ersten Mitglieder der Kommission wurden auf der 23. Versammlung der Staats- und Regierungschefs im Juni 1987 ernannt. Am 2. November desselben Jahres trat die Kommission erstmals zusammen. Zunächst war die Kommission zusammen mit dem Sekretariat der OAU in Addis Abeba (Äthiopien) untergebracht, im November 1989 bezog sie dann ihre eigenen Räumlichkeiten in Banjul (Gambia).