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In Seite Gefangenentransport:

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Für den Transport werden in Deutschland spezielle ausbruchssichere Fahrzeuge verwendet; es gibt unterschiedliche Größen, vom Kleinbus bis zum Reisebus. Kleinbusse sind mit einem Käfig ausgestattet, der maximal sechs Gefangenen Platz bietet. Die größeren sogenannten Schubbusse, auch Gefangenentransportomnibusse, kurz Gefängnisbusse oder einfach Umlaufbus genannt, hingegen haben mehrere abschließbare Transportzellen, teils für einen, zwei oder vier Gefangene. Die Mindestbesatzung an Vollzugsbeamten beträgt dort zwei, meistens sind es drei. Es gibt ein Netz von Schubbusverbindungen, die regelmäßig zwischen den Justizvollzugsanstalten pendeln. Da diese Busse auf festen Routen zwischen Haftanstalten fahren, ist es üblich, dass eine Umverlegung von Nordost nach Südwest für den Gefangenen eine mehrwöchige Reise darstellt.

In der DDR wurde neben Bussen auch umgebaute Kleintransporter vom Typ Barkas zum Gefangenentransport genutzt. Zwecks Standortverschleierung erreichten Häftlinge die Haftanstalten damals nur mit fensterlosen Häftlingstransportern über ebenfalls fensterlose Garagen oder Sichtschutzbauten. Beispielsweise diente das Gefängnis in der Magdalenenstraße in Berlin-Lichtenberg dem Ministerium für Staatssicherheit 1955 bis 1989 als Untersuchungshaftanstalt II für politische Gefangene, nachdem es 1945 bis 1955 in Verwendung des Sowjetischen Geheimdienstes gestanden hatte.[1] Bis 1989 fanden in der Untersuchungshaftanstalt II auch die Besuchs- und Anwaltstermine aller Häftlinge der Untersuchungshaftanstalt I in Berlin-Hohenschönhausen statt, ebenso die Diplomatenbesuche für bundesdeutsche oder ausländische Häftlinge der Staatssicherheit, die in solchen Fällen aus allen Teilen der DDR per Häftlingstransporter in die Untersuchungshaftanstalt II überführt wurden.[1]