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In Seite Labelcode:

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Einnahmen aus der Ausstrahlung musikalischer Werke in öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten werden anhand des Labelcodes zugeordnet und durch die GVL im Rahmen der Leistungsschutzrechte-Verwertung vergütet. Unwissenden Musikern, die Produktionen in Eigenregie und zumeist in kleiner Auflage (ab 500 Stück) produzieren („pressen“) lassen möchten, wird vom kontaktierten Presswerk oft angeboten, dessen Labelcode zu verwenden.

Mit der Einwilligung zur Übernahme des fremden Labelcodes geht jedoch meist eine stillschweigende Abtretung der Leistungsschutzrechte vom Künstler an das Presswerk einher, das ohne Regelung einer Anteilsauszahlung Vergütungen der GVL allein einnimmt. Darüber hinaus sind sowohl die Beantragung eines Labelcodes als auch der hierfür notwendige Vertrag mit der GVL kostenfrei. Solche Fälle können eine arglistige Täuschung darstellen.

Seriöse Presswerke bieten ihren Kunden – allerdings nur, wenn Einnahmen aus dem Labelcode zu erwarten sind – meist eine Ausschüttung unter Abzug eines Kostenanteils für den eigenen Verwaltungsaufwand, den sich Künstler durch das Nutzen des Labelcodes ersparen.