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In Seite Urheberrechtsverletzung:

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Selbst massive Verfolgung von Tätern und Präzedenzfälle wie in den USA gegen Jammie Thomas oder Joel Tenenbaum schrecken die meisten Benutzer nicht ab.[1] Die Beliebtheit von Tauschbörsen nimmt weiter zu. Bei solch einem Massenphänomen ist es für Strafverfolger nahezu unmöglich, die Mehrzahl der Verstöße zu ahnden – eine Strafverfolgung großer Bevölkerungsgruppen ist weder politisch durchsetzbar noch praktisch machbar. Daher konzentriert sich die Strafverfolgung meist auf Personen, die im großen Stil mit illegalen Kopien Handel treiben und sich teilweise millionenschwer bereichern, nicht auf diejenigen, die anscheinend nur im kleinen Stil für den Eigenbedarf kopieren.

Mittlerweile jedoch wird speziell entwickelte Software eingesetzt, die Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen automatisch protokolliert und an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. Auch wurden zum ersten Male Strafanzeigen gegen viele Tausend Benutzer zugleich gestellt. Letzteres mit dem Ziel, über die Strafanzeigen an die Identitäten der Schädiger heranzutreten, um diese zivilrechtlich verfolgen zu können, vgl. Filesharing. Um einer Kriminalisierung weiter Bevölkerungsgruppen entgegenzuwirken, fordern Organisation wie Attac eine Kulturflatrate, die gegen Zahlung einer monatlichen oder jährlichen Pauschalabgabe[2] ein solches Kopieren legalisiert, vergleichbar etwa mit der Vergütungsregelung auf Fotokopierer der VG Wort.