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In Seite Mainzer Hofsänger:

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Der Chor, welcher als GbR geschäftlich tätig ist, ist mit diversen Programmen ganzjährig tätig und als mittelständisches Wirtschaftsunternehmen anzusehen.

Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass es wiederholt zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kam zwischen Sängern, die den Chor verließen bzw. ausgeschlossen wurden, und dem Restchor. So war der Chor im Jahre 1998 über Wochen hinweg in den Schlagzeilen, als man den Vorsitzenden Hans-Albert Demer ausschloss, und dieser sich per einstweiliger Verfügung das Recht sicherte, weiter an Proben und Konzerten teilnehmen zu können und Verdienstausfall geltend machte. Der Rechtsstreit wurde durch Zahlung einer nicht näher bezifferten Ausgleichssumme im „oberen fünfstelligen Bereich“ beigelegt.