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In Seite Toningenieur:

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Die Berufsbezeichnung Ingenieur ist in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 1970er Jahre durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer geschützt und wird seither nur an Absolventen entsprechender Bildungseinrichtungen verliehen. Die Bezeichnung Toningenieur wie auch der immer öfter anzutreffende Begriff Audioingenieur darf daher in Deutschland ungeachtet der Inhalte nur von Absolventen mit einem Hochschulstudium, i. d. R. einer Ingenieurwissenschaft mit entsprechender Vertiefung oder mit Erlaubnis der Ingenieurkammer geführt werden. Ähnliches gilt für den ebenfalls von einschlägigen Hochschulen vergebenen akademischen Grad des Diplomtonmeisters. Die unbefugte Führung solcher Bezeichnung wird je nach Bundesland mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro geahndet.

Die Begriffe Tontechniker, Tonmeister sowie die englischen Bezeichnungen engineer und audio engineer sind hingegen nicht gesetzlich geschützt.