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In Seite Lungenschwimmprobe:

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Die Lungenschwimmprobe, auch Schreyer-Schwimmprobe, ist ein rechtsmedizinisches Verfahren zu Überprüfung von Totgeburten. Dabei wird die Schwimmfähigkeit der Lunge von Neugeborenen überprüft, um dadurch festzustellen, ob die Lunge jemals geatmet hat oder nicht.

Die aus dem Thorax obduzierte Lunge wird in Wasser gelegt und beobachtet, ob diese sinkt oder schwimmt. Schwimmt die Lunge, so enthält sie bereits Luft in den Lungenbläschen und hat geatmet. Die nicht belüftete Lunge von tot geborenen Kleinkindern aber sinkt ab.