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In Seite Treibsatz (Modellrakete):

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Je nach abgelegter Prüfung und daraus resultierenden Eintragungen im entsprechenden Erlaubnisschein, dürfen mit einer Erlaubnis nach § 27 SprengG in Deutschland verschiedene pyrotechnische Gegenstände der Klasse P2 (Treibsätze für technische Zwecke mit mehr als 20 Gramm Treibstoffgewicht) sowie Schwarzpulver erworben werden. Auch um bei Modellraketen-Treibsätze zu bündeln oder mehrstufig zu fliegen ist diese Erlaubnis notwendig.

Eine Erlaubnis nach § 27 SprengG berechtigt normalerweise nicht zur Herstellung von pyrotechnischen Gegenständen, Treibstoffmischungen oder Sprengstoffen und zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern mit mehr als 20 Gramm Effektladung, sofern diese Handlungen nicht dort explizit eingetragen sind, was nur durch die Vorlage eines entsprechenden Fachkundenachweises möglich ist.

Um eine Erlaubnis nach § 27 SprengG zu erhalten, muss man mindestens 21 Jahre alt (in Ausnahmefällen 18 Jahre), körperlich geeignet und zuverlässig sein (der Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde und ist nicht mit dem polizeilichen Führungszeugnis zu verwechseln) und eine entsprechende Prüfung bei der zuständigen Behörde, etwa dem Gewerbeaufsichtsamt oder einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger, erfolgreich abgelegt haben. Weiterhin ist auch ein sog. Bedürfnis, etwa eine Mitgliedschaft in einem Modellraketen-Verein, Voraussetzung für die Erteilung.[1]

Lehrgänge werden in Deutschland von mehreren Raketenvereinen durchgeführt. Ein Lehrgang dauert in der Regel mehrere Tage und vermittelt alle Kenntnisse, die zum Bau und Start von Raketen mit mehr als 20 g Treibstoffgewicht notwendig sind.