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In Seite Haustürgeschäft:

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Das Haustürgeschäft ist ein Rechtsbegriff für Verträge, die in bestimmten Situationen geschlossen werden, hauptsächlich bei einem Vertreterbesuch (siehe dazu Direktvertrieb, Reisegewerbe, Handelsvertreter, Reisender und Hausierer) oder auf einer Kaffeefahrt. In Deutschland gilt der Begriff inzwischen als veraltet, im Schweizer Obligationenrecht wird er weiterhin verwendet.