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In Seite Flakhelfer:

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Für die Oberschüler waren 18 Stunden Schulunterricht pro Woche vorgesehen, davon je drei Stunden Deutsch, Latein, Geschichte, Mathematik und je zwei Stunden Physik, Chemie und Erdkunde. Latein war die einzige Fremdsprache. Gegen den Wegfall des Englischunterrichtes gab es vereinzelte Elternproteste, die hin und wieder sogar Erfolg hatten. Der Unterricht wurde entweder in den Stammschulen von den bisherigen Lehrkräften erteilt oder, wo dies aus Entfernungsgründen nicht möglich war, in Räumlichkeiten in Nähe der Flakstellungen oder in den Stellungen selbst. Für den Einsatz in größerer Entfernung vom heimatlichen Schulort wurde die Funktion des Betreuungslehrers neu eingeführt. Dieser begleitete die Schüler zum Einsatzort und sollte die schulischen Belange gegenüber den militärischen vertreten und darauf hinwirken, dass nicht unnötig Unterricht ausfiel und ausgefallener Unterricht nachgeholt wurde. Er sollte ferner bei den Flakhelfern das Interesse und das Gefühl für die Notwendigkeit von Schulunterricht wachhalten. Schon zu Beginn des Einsatzes 1943 ließen sich die militärischen Notwendigkeiten mit den schulischen aber oft kaum noch in Einklang bringen. Die Folge war, dass der Schulunterricht oft zugunsten der militärischen Aufgaben beschränkt wurde.

Probleme wurden dadurch erzeugt, dass die Schüler nicht nach Schuljahrgängen, sondern nach Geburtsjahrgängen eingezogen wurden. Ein Schuljahrgang umfasste die zwischen etwa den Osterfesten zweier aufeinanderfolgender Jahre Geborenen. Zum Luftwaffenhelferdienst wurden jedoch die in einem Kalenderjahr geborenen eingezogen. Das hatte zur Folge, dass aus einer Schulklasse die von Ostern bis Jahresende geborenen zunächst eingezogen wurden, die danach von Jahresanfang bis Ostern geborenen jedoch erst im nächsten Jahr. So wurden die Schulklassen getrennt: Beide Gruppen wurden aus wehrmachtsorganisatorischen Gründen dann nicht zusammen in einer Einheit als Luftwaffenhelfer eingesetzt, sondern weit überwiegend getrennt. Dennoch sollten beide Gruppen den ihrer Schulklasse gemäßen Schulunterricht erhalten, was auch durchgeführt wurde. So bereitete diese Trennung organisatorische Schwierigkeiten.

Ab 1944 erfolgten zunehmend Einsätze in Gebieten, die von den Heimatorten der Flakhelfer weit entfernt waren. So waren zum Beispiel Schüler aus Baden und Württemberg zunächst in Friedrichshafen am Bodensee, dann nacheinander in kurzen Abständen bei Karlsruhe, in der Pfalz, an der Schweizer Grenze und zuletzt bei Pforzheim stationiert. Schüler des Kaiser-Wilhelm-Gymnasiums aus Osterode/Ostpreußen waren als Flakhelfer bei Stade an der Elbmündung und auf Borkum eingesetzt. Schulklassen des Fürst-Otto-Gymnasiums in Wernigerode am Harz wurden als Flakhelfer der Marineflak an der Elbmündung gegenüber der Kanalschleuse von Brunsbüttel und auf Sylt eingesetzt. Flakhelfer aus Castrop-Rauxel im Ruhrgebiet gelangten im Laufe weniger Monate von Stellungen in unmittelbarer Nachbarschaft ihrer Heimatstadt bis nach Oberschlesien in Sichtweite der Vernichtungslager von Auschwitz. Flakhelfer der Oberschulen in Zwickau kamen nach Berlin und Berliner Oberschüler zum Mitteldeutschen Flakgürtel in der Provinz Sachsen.[1]

Die verstärkten Angriffe der alliierten Luftwaffen bei Tag und Nacht in immer kürzeren Intervallen ab 1944 machten einen geregelten Unterricht zunehmend schwierig. Die Flakhelfer mussten in steigendem Umfang die Aufgaben der regulären Bedienungsmannschaften an den Waffen und Geräten übernehmen. Dadurch und wegen der Zahl und Länge der Waffendienst- und Gefechtszeiten während der Fliegeralarme wurde der Schulunterricht sehr stark reduziert. Ehemalige Flakhelfer berichten, dass sie während ihrer Dienstzeit von 13 Monaten insgesamt etwa einen Monat Unterricht hatten.

Flakhelfer wurden vor ihrer Einberufung zum Reichsarbeitsdienst bzw. zum regulären Wehrdienst aus dem Dienst als Flakhelfer entlassen und beendeten damit auch den Schulbesuch. Sie erhielten dann in der Regel von der Schule ein Abgangszeugnis, versehen mit dem „Reifevermerk“, der als Abitur-Ersatz galt (Notabitur), nach dem Krieg meistens aber nicht anerkannt wurde, oder dem „Vorsemestervermerk“ (Flakhelfer des Jahrganges 1928 im Januar 1945).

Der Bescheid zur „Heranziehung von Schülern zum Kriegseinsatz der deutschen Jugend in der Luftwaffe“ bestimmte u. a.: „Luftwaffenhelfer, die vor der Zeit, in der sie unter regelmäßigen Umständen die Reifeprüfung ablegen würden, aus dem Einsatz bei der Luftwaffe ausscheiden, um in den Arbeits- oder Wehrdienst überzutreten, erhalten nach den hierüber erlassenen Vorschriften des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung auf ihrem Abgangszeugnis den Reifevermerk, sofern ihre Leistungen und ihr Verhalten im Unterricht und im Einsatz dies rechtfertigen“.

Im tatsächlichen Ablauf erhielten diese Luftwaffenhelfer aber beim Ausscheiden aus der Luftwaffe nur ein Abgangszeugnis mit einer Bescheinigung, dass sie zu dem Termin, an dem sie bei weiterem Besuch der Schule die Reifeprüfung abgelegt haben würden, den „Vorsemestervermerk“ erhalten würden. Luftwaffenhelfer, die erst kurz vor dem Ende des Krieges entlassen wurden, erhielten oft kein derartiges Abgangszeugnis. Wenn man aber zwischen Arbeitsdienst und Einberufung zur Wehrmacht wieder am Unterricht der Schule teilgenommen hatte und in die Klasse 8 versetzt worden war, wurde ein weiteres Abgangszeugnis für Luftwaffenhelfer mit nachträglichem „Reifevermerk“ erteilt. Dazu gab es eine „Bescheinigung über den Reifevermerk“ mit dem Inhalt, dass dem Schüler der Klasse 8 aufgrund seiner Haltung und seiner Leistung zu dem Zeitpunkt, an dem er unter normalen Bedingungen die Reifeprüfung abgelegt haben würde, die „Reife“ zuerkannt werden würde, wenn er dies unter Vorlage des Abgangzeugnisses durch seine Wehrmacht- bzw. Waffen-SS-Dienststelle beantragen würde. Selbst wenn alle Bedingungen erfüllt waren, wurde dieser „Reifevermerk“ (Abitur-Ersatz, Notabitur) nach dem Krieg meistens (rechtswidrig) nicht anerkannt.

Bereits im Herbst 1945 boten die Schulen für diese Fälle Sonderlehrgänge zur Erlangung der Hochschulreife an, die halbjährig oder ganzjährig dauerten. Nach schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurde das „Zeugnis der Reife“ erteilt.

Luftwaffenhelfer der Geburtsjahrgänge 1927 und 1928, die im Frühjahr 1945 die 7. Oberschulklasse beendeten, erhielten ab Herbst 1945 regulären Schulunterricht als Oberschüler, der im Februar 1947 mit der Abiturprüfung (Prüfung zur Erlangung der Hochschulreife, „Reifeprüfung“) abgeschlossen wurde. Bis 1945 wurde die Abiturprüfung regulär nach 12 Schuljahren abgelegt, nun also erst nach der 9. Oberschulklasse nach 13 Schuljahren.

Diejenigen Luftwaffenhelfer, welche erst nach langjähriger Kriegsgefangenschaft zurückkehrten, hatten kaum eine Chance auf Zuerkennung der Reife.