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In Seite Musik im Nationalsozialismus:

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Die U-Musik wurde nie rigoros der NS-Doktrin unterworfen – vergleichbar nur der Architektur dieser Zeit –; sie hatte einen von Goebbels gewünschten Spielraum. Da sich eine gleichgeschaltete Musik nicht durchsetzen ließ, waren für die Unterhaltungsmusik Anleihen an den Swing gestattet, dieser wurde aber mit anderen Begriffen bezeichnet und durfte nie mit englischen Texten versehen sein.

So war auch Swingtanzen nie allgemein verboten. Initiiert von Gauleitern, Polizeidirektoren und Gaststätteninhabern wurden Swing-, Jazz- oder Swingtanzverbote für einen Gau (Pommern, Franken, Thüringen, Sachsen, Magdeburg-Anhalt, Württemberg-Hohenzollern), eine Stadt (Freiburg i. Br., Köln, Halle, Hamburg, Stuttgart) oder einzelne Lokale (Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach, „Haus Hindenburg“ in Köln) verhängt.[1] Die vielen Verbote führten zu verwirrenden Verhältnissen.[2]

Die U-Musik hatte den Auftrag zu unterhalten und abzulenken. Hitler, der sich eher als Baumeister sah, hat sich zur Musik nur unverbindlich geäußert. Sein Musikgeschmack war zwischen Richard Wagner und dem Schwarzwaldmädel angesiedelt und ließ viele Auslegungen zu. Formal verboten war der Jazz lediglich in Thüringen (schon vor der Machtergreifung), in Bamberg und Passau. Die weltweit erste Jazzklasse des Hoch’schen Konservatoriums in Frankfurt am Main wurde 1933 aufgelöst. Im Besonderen zur Zeit der Olympischen Spiele 1936 gastierten viele Jazzmusiker in der Hauptstadt. Deutschlands Schallplatten-Industrie, damals die größte in Europa, produzierte durch Verträge gebunden und auch aus Devisengründen Musik der vom Regime unerwünschten Art und trug so zu deren Verbreitung bei.

Die Anti-Jazz Rundfunksendung Vom Cakewalk zum Hot sollte mit „besonders eindringlichen Musikbeispielen“ abschreckend wirken, erreichte aber das Gegenteil und half wider Willen bei der Verbreitung der verpönten Musik.

Die durch das Verbot der jüdischen Musik und der „entarteten Nigger-Musik“ entstandene Lücke in der populären Musik, im Besonderen in den Großstädten Berlin und Hamburg, wussten etliche Musiker geschickt zu nutzen, indem sie, wie etwa Teddy Stauffer, die Stücke mit deutschen Titeln versahen und damit versuchten, die Streifen – später besonders die HJ-Streifen – in einem Versteckspiel zu überlisten. Da die Nazis den Swing bzw. Jazz nicht wirklich zu identifizieren wussten, fiel den Swing-Anhängern das Tarnen solcher Musik nicht allzu schwer. Erst die aufgedeckte Verbindung einiger Mitglieder der Swing-Jugend zu politisch aktiven Kreisen (etwa die Weiße Rose) in der Endphase des Regimes brachte etliche Personen – von den Nazis diffamierend so genannte Swingheinis – in die Gestapo-Haft (z. B. Emil Mangelsdorff) bzw. in Jugendlager, etwa in das KZ Uckermark für weibliche Jugendliche und das KZ Moringen für männliche Jugendliche. Legende geworden sind die Konzerte in den Pavillons an der Binnenalster in Hamburg. Ihnen ging aber jedes politisch bewusste Engagement ab.

  • Filmmusik. Der um 1930 aufgekommene Tonfilm wurde vom NS-Regime bzw. der NS-Propaganda konsequent zur Verbreitung seiner Ideen genutzt; er hatte als „Gutelaune-Macher“ Freiräume. Viele der populären Schlager wurden für dieses Medium geschaffen.
  • Wunschkonzert für die Wehrmacht. Etliche Künstler (wie Claire Waldoff) konnten in dieser beliebten Sendung auftreten, obwohl sie verpönt oder bei Goebbels unbeliebt waren. Es ging darum, gute Stimmung zu erzeugen; dafür wurden strenge Maßstäbe aufgeweicht.