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In Seite Sophie, die Giraffe:

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Nicht nur die französische Verbraucherzeitschrift Que Choisir hatte in einem Test nitrosierbare Amine gefunden, die die deutschen Grenzwerte überschreiten, auch die Zeitschrift Öko-Test berichtete in der Ausgabe November 2011, dass das Spielzeug wegen einer Überschreitung von Grenzwerten für nitrosierbare Stoffe in Deutschland nicht verkehrsfähig sei. Nitrosierbare Amine sind besonders gefährlich, weil sie sich in krebserregende Nitrosamine umwandeln können. Dieser Bericht wurde der Zeitschrift im Wege einer einstweiligen Verfügung vom Landgericht Berlin untersagt. Am 17. Januar 2012 hob das Landgericht Berlin die zuvor von ihm selbst erlassene einstweilige Verfügung wieder auf.[1] Öko-Test darf nun wieder sagen: „Sophie la Girafe: nicht verkehrsfähig“. Der Hersteller Vulli wies zwar in einer Pressemitteilung auf Testergebnisse anderer Institute hin, die die Einhaltung aller Grenzwerte belegen.[2] Vor Gericht waren die Messwerte allerdings ohnehin nicht strittig. So erklärte Vulli in einer ersten Reaktion auf den Test, man habe Sophie „zuletzt im Juli 2011 überprüfen lassen“. Dabei seien um „0,5 mg/kg für nitrosierbare Substanzen“ festgestellt worden. „Diese Ergebnisse decken sich auch mit den Testergebnissen von Öko-Test“, so Vulli weiter. Öko-Test hat „(…) 0,781 mg/kg nitrosierbare Substanzen“ gefunden. Strittig war lediglich die Frage, ob die deutsche Bedarfsgegenständeverordnung anzuwenden ist, die für lösbare nitrosierbare Amine einen Grenzwert von 0,1 Milligramm pro Kilogramm festlegt (womit ÖKO-TEST im Recht ist), oder der Anhang II Teil III der EU-Spielzeugrichtlinie, die mit 1 Milligramm pro Kilogramm einen zehnmal so hohen Wert erlaubt, womit Vulli Recht hätte. Hintergrund ist ein von der Bundesregierung eingeleitetes sogenanntes Notifizierungsverfahren, das zum Ziel hat, trotz der weniger strengen EU-Spielzeugrichtlinie in Deutschland die strengeren Grenzwerte anwenden zu können. Erst mit Beschluss vom 1. März 2012 (C (2012) 1348 final) gab die EU-Kommission diesem Antrag statt. Bis dahin entfaltete der Antrag der Bundesregierung keine Wirkung.

Ab Dezember 2011 stellte Vulli das Herstellungsverfahren der Sophies so um, dass die strengeren deutschen Grenzwerte sicher eingehalten werden. Für die beiden im Dezember 2011 und März 2012 an den deutschen Handel ausgelieferten Produktionschargen wird dies durch unabhängige Untersuchungslabors und behördliche Probenentnahmen bestätigt. Nachdem im März 2012 festgestellt worden war, dass noch Exemplare aus älterer Produktion im Handel erhältlich waren, untersuchte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA) diese älteren Produkte. Der erste Test ergab eine Überschreitung des für die Herstellung in Deutschland geltenden Grenzwerts um das ca. 18-fache. Dieser Wert hätte sogar die Grenzwerte nach der EU-Richtlinie überschritten. Bei der Untersuchung der Gegenprobe durch ein unabhängiges Untersuchungslabor konnte diese Überschreitung jedoch nicht bestätigt werden.

Im Mai 2012 entschlossen sich der Hersteller Vulli bzw. der deutsche Vertrieb, die Berliner Firma Elements for Kids (EFK) sämtliche vor dem 20. Dezember 2011 an den Handel ausgelieferten Produkte freiwillig zurückzurufen.[3] Diese Produkte können dort, wo sie gekauft wurden, gegen Exemplare aus aktueller Produktion umgetauscht werden. Das Umtauschangebot erfasst neben Sophie la Girafe auch die ähnlichen von Vulli hergestellten Produkte: Der So'Pure Beißring, die große Sophie und Sophies Freunde Chan, Pie und Gnon.[3]