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In Seite Sicherheitsdienst:

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Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), in dem mehr als 80 % des Branchenumsatzes organisiert ist, beschäftigte sich seit Ende 2006 mit der Frage des notwendigen und zeitgemäßen Versicherungsschutzes für Sicherheitsdienstleister. Aus den Überlegungen zur Etablierung der Mitgliedschaft im BDSW als „Qualitätssiegel“ wurde der „Mindeststandard Versicherungsschutz“ entwickelt. In Folge der Flüchtlingskrise 2015 veröffentlichte der BDSW seine Empfehlungen für die Auswahl geeigneter Dienstleister für die Dienstleistungen rund um die Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen. In diesem Zusammenhang wurde auch der „Mindeststandard Versicherungsschutz“ als Empfehlung in den Markt gebracht.[1] Er umfasst im Wesentlichen Versicherungssummen, die deutlich über dem gesetzlich geforderten Mindeststandard gemäß § 14 BewachV liegen, eine Beschreibung der mindestens versicherten Tätigkeiten und der positiv formulierte Versicherungsschutz für strafbare Handlungen der Sicherheitsmitarbeiter. Die Versicherungssummen betragen:[2]

Die Vorgabe des Mindeststandards zu dem Versicherungsschutz für strafbare Handlungen lautet „Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bei Schäden durch Sicherheitsmitarbeiter im ursächlichen Zusammenhang mit strafbaren Handlungen bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen.“ Hieraus ergibt sich die Anwendung der vorgegebenen Versicherungssummen:

  • 2.500.000 € für Brandstiftung
  • 0250.000 € für Diebstähle durch Sicherheitsmitarbeiter
  • 0250.000 € für Telefon- und Internetmissbrauch