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In Seite Politisches System der Bundesrepublik Deutschland:

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Die Volksvertretungen auf der kommunalen Ebene wie Kreistag und Stadtverordnetenversammlung oder auch Gemeindevertretungen sind keine Organe der Legislative, auch wenn sie exekutive Rechtsnormen in Form von Satzungen schaffen. Staatsrechtlich gehören sie in der Tradition der Stein-Hardenberg’schen Reformen zur Exekutive.[1] Dies findet seinen Ausdruck zum Beispiel auch in ihrer summarischen Bezeichnung als Organe der kommunalen Selbstverwaltung.[1] Gegenüber der Bundes- und Länderebene sowie gegenüber der Europäischen Union werden die Kommunen vor allem durch die kommunalen Spitzenverbände vertreten.[2]