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In Seite Verhältniswahl:

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  • Es ist für den Wähler oder die Wählerin schwerer, die Leistungen einer einzelnen Partei nachzuvollziehen.[1]
  • Kleine Parteien üben verhältnismäßig viel Einfluss auf die Regierungsbildung und -programmatik aus. Absolute Mehrheiten sind bei einer Verhältniswahl eher die Ausnahme als die Regel, so dass in der Regel Koalitionsregierungen notwendig werden (die Ausnahme bildet die Minderheitsregierung). Eine Partei mit 6 % Stimmgewicht kann in einer Koalition mit einer 45-%-Partei deutlich mehr Programmatik durchsetzen, als es der Wählerwille zugesteht. Auch personell können meist mehr Ministerämter besetzt werden, als prozentual zugestanden wären.[2][3]
  • Bei einer Verhältniswahl hat der Wähler oft keinen direkten Einfluss auf die Kandidaten, die die Sitze erhalten, da die Listen in der Regel von den Parteien aufgestellt werden. Dies kann dazu führen, dass in der Folge die Listenabgeordneten sich eher der Parteiführung verpflichtet fühlen als dem Wähler, da der Partei wiederum über die Listenaufstellung ein großer Einfluss auf die Wiederwahlchancen des Kandidaten zukommt. Tendenziell führt dies in der weiteren Folge zu einer starken Parteiendemokratie. Manche Systeme schwächen mit offenen oder lose gebundenen Listen diesen Nachteil ab.
  • Der Einsatz einer Sperrklausel kann das Wahlergebnis einer Verhältniswahl beeinflussen. Parteien nahe der Sperrklausel werden unter Umständen nur gewählt, um ein Scheitern an ihr zu verhindern. Ebenfalls ist es möglich, dass Stimmen an aussichtsreichere Parteien vergeben werden.[4] Stimmen für Parteien, die die Sperrklausel nicht erreichen, werden nicht berücksichtigt.
  • Wahlberechtigte Personen, die keine Stimme abgeben, werden nicht repräsentiert. Dies stellt insbesondere bei geringer Wahlbeteiligung die Legitimation der Wahl in Frage. Weiter kann bei einer sozialen oder demografischen Schieflage bei der Wahlbeteiligung die Repräsentativität der Wahl in Frage gestellt werden.[5]