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In Seite Pfahlgründung:

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Als Pfahlgründung wird in der Bauausführung eine Variante der Tiefgründung bezeichnet. Mit ihr können die Lasten von Tragwerken in tiefere, tragfähige Bodenschichten abgetragen werden. Nicht oder schlecht tragfähige Bodenschichten werden mit Pfählen überbrückt.

Bei der Pfahlgründung werden Pfähle (früher im Wasserbau sowie in Österreich auch Piloten genannt) in den Baugrund gebohrt oder gerammt, bis eine ausreichend tragfähige Boden- oder Gesteinsschicht erreicht ist. Die Lasten des Tragwerkes werden dann zum einen durch die Reibung des Pfahls mit dem Baugrund (Mantelreibung) und zum anderen über den Spitzendruck der Pfähle abgetragen.

Das Pfahlfundament ist ein Baukonstruktionselement im Bauwesen und zugleich derjenige Teil der Gründung, welcher nach Bodenaustausch und Bodenverbesserung in Form einer Fundamentplatte (Pfahlplatte) auf dem Baugrund aufgebaut wird und dessen Pfahlkomponenten in die tieferen Schichten des Baugrunds hinabreichend eingearbeitet werden, um die Gewichtskräfte des Bauwerks schwerkraftbedingt in die Tiefe des Baugrunds hineinzuleiten.

Wird bei der Einleitung von Bauwerkslasten in den Baugrund sowohl die Tragwirkung der Pfähle als auch der darüberliegenden Fundamentplatte (Pfahlplatte) berücksichtigt, dann wird das als „kombinierte Pfahl-Platten-Gründung“ bezeichnet.[1]