Citation Hunt

Das unten stehende Wikipedia-Snippet wird von keiner verlässlichen Quelle unterstützt. Kannst du eine finden?

Klicke auf Verstanden!, um zu Wikipedia zu gehen und das Snippet zu reparieren, oder Nächstes!, um ein anderes zu sehen. Viel Glück!

In Seite Schülerzeitung:

"

Das österreichische Gesetz erklärt eine Schülerzeitung folgendermaßen:

In Österreich sind Schülerzeitungen von der Pflicht, ein Impressum zu haben, entbunden, sofern diese ausschließlich von Schülern geschrieben wird. Schreibt der Direktor, oder ein Lehrer einen Text, so muss auch ein Impressum in der Zeitung enthalten sein.

Übersteigt der Jahresumsatz 21.800 Euro nicht, so wird von der Republik keine Umsatzsteuer erhoben. Nimmt man mehr ein, muss man eine Steuervoranmeldung einreichen.

Die österreichischen Schülerzeitungs-Redakteure sind verpflichtet ihre Artikel nach bestem Wissen und Gewissen zu verfassen, sodass es nicht zu einer üblen Nachrede gegen eine Person oder Institution kommt. Der Verfasser hat die alleinige Verantwortung für seinen Text.

Der Direktor hat in allen neun Bundesländern nur eingeschränkt das Recht, die Schülerzeitung verbieten zu lassen. Die Schülerzeitung muss dem Bildungsauftrag der Schule gerecht werden. Außerdem muss beachtet werden, dass die Redaktion die Zeitung „nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen“ (§ 2 des SchOG) auslegen muss. Die Schüler müssen zusätzlich zu „gesunden, pflichttreuen und verantwortungsbewußten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der Republik Österreich“ (ebenfalls § 2 SchOG) herangebildet werden. Ist dem nicht so, kann der Direktor die Verbreitung der Zeitung in der Schule verbieten. Trotzdem dürfen die Schüler die Zeitung dann vor der Schule verteilen. Hier herrscht vollkommene Verbreitungs- und Verkaufsfreiheit an alle Schüler ab 14 (wenn Geld verlangt wird). Dem Direktor ist in jedem Fall aber ein Exemplar der Zeitung zu geben.